Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen haben Chile, Griechenland und die Sowjetunion ihre Ratifikations- beziehungsweise Beitrittsurkunden zur Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der Staaten ohne Meeresküste Bundesgesetzblatt Nr. 430 aus 1924,, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich Bundesgesetzblatt Nr. 430 aus 1935,) hinterlegt. Ferner haben Malta und Rwanda erklärt, sich auch nach Erlangung der Unabhängigkeit an die gegenständliche Erklärung gebunden zu erachten.
Klaus