Eingedenk der Tatsache, daß Österreich am 26. Oktober 1955 mit dem Bundesverfassungsgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 211 aus 1955, über die Neutralität Österreichs seinen Willen erklärt hat, für alle Zukunft und unter allen Umständen seine Unabhängigkeit zu wahren und sie mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen, und in eben demselben Bundesverfassungsgesetz seine immerwährende Neutralität festgelegt hat, und in der Einsicht des damit bekundeten Willens, als dauernd neutraler Staat einen wertvollen Beitrag zum Frieden in der Welt leisten zu können, hat der Nationalrat beschlossen: Artikel römisch eins Der 26. Oktober ist der österreichische Nationalfeiertag. Artikel römisch zwei Der österreichische Nationalfeiertag wird im ganzen Bundesgebiet festlich begangen. Artikel römisch drei Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 298 aus 1965, außer Kraft. Artikel römisch vier Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

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