Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen hat Frankreich am 16. Dezember 1966 seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit Bundesgesetzblatt Nr. 107 aus 1964,, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich Bundesgesetzblatt Nr. 284 aus 1966,) hinterlegt; für die Aufgaben nach Artikel römisch vier, dieses Übereinkommens wurde gemäß Artikel römisch zehn, Absatz 6, der Präsident der Versammlung der Präsidenten der Kammern für Handel und für Industrie in Paris namhaft gemacht. Das Übereinkommen ist für Frankreich am 16. März 1967 in Kraft getreten.

Klaus