Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen sind zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, Bundesgesetzblatt Nr. 200 aus 1961,, seit der Kundmachung Bundesgesetzblatt Nr. 42 aus 1963, von folgenden weiteren Staaten Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden hinterlegt worden: Staaten : Datum der Hinterlegung der Rati-fikations- bzw. Beitrittsurkunde : Niederlande (mit Erklärung) 24. April 1964 Vereinigte Republik Tanganjika und Sansibar (mit Erklärung) 13. Oktober 1964 Staaten : Datum der Hinterlegung der Rati-fikations- bzw. Beitrittsurkunde: Niger 14. Oktober 1964 Schweiz (mit Erklärung) 1. Juni 1965 Die Ratifikationsurkunde der Niederlande enthält die Feststellung, daß die Ratifikation für das Königreich in Europa, Surinam und die Niederländischen Antillen erfolgt. Weiters enthalten die Ratifikationsurkunden der Niederlande und der Schweiz sowie auch die Beitrittsurkunde der Vereinigten Republik Tanganjika und Sansibar Erklärungen gemäß Artikel römisch eins Absatz 3 des Übereinkommens, wonach diese Staaten das Übereinkommen nur auf die Anerkennung und Vollstreckung solcher Schiedssprüche anwenden werden, die in dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangen sind.

Klaus