Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen ist der Iran dem Protokoll vom 4. Mai 1949, betreffend die Abänderung des in Paris am 18. Mai 1904 unterzeichneten Internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels und des in Paris am 4. Mai 1910 unterzeichneten Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels, BGBl. Nr. 203 aus 1950,, beigetreten.
Raab