Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurde der Geltungsbereich des Zollabkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen) samt Unterzeichnungsprotokoll, Bundesgesetzblatt Nr. 92 aus 1960,, durch Beitritt beziehungsweise Ratifikation seitens folgender Staaten erweitert: Staat: Datum des Inkrafttretens: Norwegen 31. Mai 1960 Finnland 12. September 1960 Schweiz 5. Oktober 1960 Niederlande 25. Oktober 1960 Jugoslawien 21. November 1960 Die Schweiz hat bei der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde erklärt, daß das vorliegende Abkommen für die Dauer der schweizerisch- liechtensteinischen Zollunion auch für Liechtenstein in Geltung steht.
Raab