Nach einer Mitteilung des Generaldirektors des
Internationalen Arbeitsamtes haben bisher nachstehende
Staaten das Übereinkommen (Nr. 105)
über die Abschaffung der Zwangsarbeit, BGBl.
Nr. 81/1958, ratifiziert:
Nach einer Mitteilung des Generaldirektors des
Internationalen Arbeitsamtes haben bisher nachstehende
Staaten das Übereinkommen (Nr. 105)
über die Abschaffung der Zwangsarbeit, Bundesgesetzblatt
Nr. 81 aus 1958,, ratifiziert: