Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen sind Libyen und die Philippinen dem in Genf am 30. September 1921 abgeschlossenen Internationalen Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels, BGBl. Nr. 704 aus 1922,, und dem in Genf am 11. Oktober 1933 abgeschlossenen Internationalen Abkommen zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen, BGBl. Nr. 317/ 1936, beide in der Fassung des Protokolls vom 12. November 1947, Bundesgesetzblatt Nr. 204 aus 1950,, beigetreten.
Raab