Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarates haben bisher nachstehende Staaten das Europäische Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates, Bundesgesetzblatt Nr. 175 aus 1958,, ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet beziehungsweise ratifiziert: Staaten Tag des Inkrafttretens Belgien 1. Jänner 1958 Bundesrepublik Deutschland 1. Juni 1958 Frankreich 1. Jänner 1958 Griechenland Italien 1. Jänner 1958 Die griechische Regierung hat sich im Hinblick auf Artikel 7, des Abkommens das Recht vorbehalten, das Abkommen aus Sicherheitsgründen nicht sofort anzuwenden. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat erklärt, daß das Abkommen auch für das Land Berlin Gültigkeit hat.
Raab