BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2026

Ausgegeben am 16. Oktober 2026

Teil römisch eins

85. Bundesgesetz:

Änderung des Behinderteneinstellungsgesetzes

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 28 Regierungsvorlage 589 Ausschussbericht 608 Sitzung 96. Bundesrat:, Ausschussbericht 11873 Sitzung 996.)

85. Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Behinderteneinstellungsgesetz – BEinstG, Bundesgesetzblatt Nr. 22 aus 1977,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 50 aus 2025,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In Paragraph 10, wird nach Absatz eins c, folgender Absatz eins d, eingefügt:

  1. Absatz eins d,Zusätzlich zu den gemäß Absatz eins a, zur Verfügung gestellten Mitteln sind zur Sicherstellung der Liquidität des Ausgleichstaxfonds aus allgemeinen Budgetmitteln im Jahr 2026 € 65 Mio., im Jahr 2027 € 45,1 Mio., im Jahr 2028 € 24,4 Mio. und ab dem Jahr 2029 € 14,8 Mio. jährlich für Maßnahmen zur beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen dem Ausgleichstaxfonds zur Verfügung zu stellen.“

Novellierungsanordnung 2, Dem Paragraph 25, wird folgender Absatz 32, angefügt:

  1. Absatz 32,Paragraph 10, Absatz eins d, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 85 aus 2026, tritt mit 01.09.2026 in Kraft.“

Van der Bellen

Stocker