Jahrgang 2026 | Ausgegeben am 29. Mai 2026 | Teil römisch eins |
35. Kundmachung: | Inkrafttreten der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2025 – ÖStP 2025 für die Länder Burgenland, Niederösterreich, Salzburg und Steiermark |
Die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2025, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 16 aus 2026,, ist gemäß ihrem Artikel 21, Absatz 2, letzter Satz für die Länder Burgenland, Niederösterreich Salzburg und Steiermark rückwirkend mit 1. Jänner 2024 in Kraft getreten.
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