BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2026

Ausgegeben am 2. März 2026

Teil römisch zwei

40. Verordnung:

Änderung der Verordnung über die Abgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde

40. Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Abgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde geändert wird

Auf Grund des Paragraph 38, Absatz 3, des Studienförderungsgesetzes 1992, Bundesgesetzblatt Nr. 305 aus 1992,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 97 aus 2024,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Verordnung über die Abgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 377 aus 2003,, wird wie folgt geändert:

In Paragraph eins, zweiter Satz wird der Betrag „7 €“ durch den Betrag „15 €“ ersetzt.

Holzleitner