Jahrgang 2026 | Ausgegeben am 2. März 2026 | Teil römisch zwei |
40. Verordnung: | Änderung der Verordnung über die Abgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde |
Auf Grund des Paragraph 38, Absatz 3, des Studienförderungsgesetzes 1992, Bundesgesetzblatt Nr. 305 aus 1992,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 97 aus 2024,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Die Verordnung über die Abgeltung der Tätigkeit der Vorsitzenden der Senate der Studienbeihilfenbehörde, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 377 aus 2003,, wird wie folgt geändert:
In Paragraph eins, zweiter Satz wird der Betrag „7 €“ durch den Betrag „15 €“ ersetzt.
Holzleitner