1. Kompetenzbereich: Berufliches und betriebliches Umfeld |
1.1 Lehrbetrieb |
Die auszubildende Person kann |
1.1.1eins Punkt eins Punkt eins sich im Lehrbetrieb zurechtfinden (zB Sammelplätze, Fluchtwege, Gefahrenbereiche).
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1.1.2eins Punkt eins Punkt 2 die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären, die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche und der betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozesse (zB betriebliche Kosten, Warenfluss) darstellen sowie die wichtigsten Verantwortlichen (zB Geschäftsführerin oder Geschäftsführer) nennen.
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1.1.3eins Punkt eins Punkt 3 das betriebliche Leistungsangebot (zB Dienstleistungen, Produkte) und das betriebliche Umfeld, insbesondere Branche, Kundinnen und Kunden, Lieferantinnen und Lieferanten, beschreiben.
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1.1.4eins Punkt eins Punkt 4 die für die Branche des Lehrbetriebes geltenden rechtlichen und technischen Standards bei ihrer Tätigkeit grundlegend erläutern.
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1.2 Duale Ausbildung und lebenslanges Lernen |
Die auszubildende Person kann |
1.2.1eins Punkt 2 Punkt eins die Grundlagen der Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule sowie der Lehrabschlussprüfung (zB Inhalte, Ausbildungsfortschritte, Ausbildungsplan) erklären.
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1.2.2eins Punkt 2 Punkt 2 die Bedeutung von beruflicher Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens verstehen und Beispiele konkreter Weiterbildungsangebote nennen.
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1.2.3eins Punkt 2 Punkt 3 Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden sowie digitale Lernmedien nutzen.
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1.3 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Die auszubildende Person kann |
1.3.1eins Punkt 3 Punkt eins ihre Aufgaben auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten erfüllen sowie Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit einhalten, sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren und sich gemäß den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten.
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1.3.2eins Punkt 3 Punkt 2 die Abrechnung ihres Lehrlingseinkommens nachvollziehen (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
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1.3.3eins Punkt 3 Punkt 3 die Aufgaben von behördlichen Aufsichtsorganen, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen erklären.
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1.3.4eins Punkt 3 Punkt 4 einen grundlegenden Überblick über die für sie relevanten Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG) (minderjährige Lehrlinge) bzw. des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und Arbeitsruhegesetzes (ARG) (erwachsene Lehrlinge) und des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) geben.
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2. Kompetenzbereich: Sozial- und Methodenkompetenz |
2.1 Selbstorganisation und Aufgabenbearbeitung |
Die auszubildende Person kann |
2.1.12 Punkt eins Punkt eins den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen, diese nach Prioritäten reihen, selbst organisieren und zeitgerecht durchführen (zB für einen effizienten Arbeitsablauf sorgen).
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2.1.22 Punkt eins Punkt 2 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität (zB Lösungen für auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen eigenständig treffen) reagieren.
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2.1.32 Punkt eins Punkt 3 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen unter Einhaltung innerbetrieblicher Vorgaben (auch aus branchenspezifischen englischsprachigen Dokumenten) selbstständig beschaffen.
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2.2 Team- und Projektarbeit |
Die auszubildende Person kann |
2.2.12 Punkt 2 Punkt eins in unterschiedlich zusammengesetzten Teams (zB heterogen, divers) arbeiten, kommunizieren und teamorientiert Aufgaben übernehmen.
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die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten (zB Zeitplan, Projektfortschritt, Verantwortungen) erläutern.
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2.3 Zielgruppenorientiertes Verhalten und Entrepreneurship |
Die auszubildende Person kann |
2.3.12 Punkt 3 Punkt eins erklären, warum Kundinnen und Kunden für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen und diesen Fokus bei der Erfüllung aller ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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mit verschiedenen Personengruppen (zB Ausbilderinnen und Ausbildern, Führungskräften, Kolleginnen und Kollegen, Kundinnen und Kunden, Lieferantinnen und Lieferanten) unter besonderer Bedachtnahme auf Menschen mit Behinderungen, bedarfsgerecht und angemessen kommunizieren, sich dabei betriebsadäquat verhalten und kulturelle und branchenspezifische Geschäftsgepflogenheiten berücksichtigen.
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die Grundsätze unternehmerischen Denkens bei ihren Aufgaben berücksichtigen und kostenbewusst handeln.
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2.4 Berufsethik |
Die auszubildende Person kann |
2.4.12 Punkt 4 Punkt eins Diskriminierungen, insbesondere im Hinblick auf Diversität und Gleichstellung der Geschlechter, im betrieblichen Umfeld erkennen und entsprechend den vorgesehenen Instrumenten handeln.
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rechtliche Vorgaben bzgl. Korruption und Compliance-Regelungen des Lehrbetriebs berücksichtigen.
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3. Kompetenzbereich: Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit |
3.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
3.1.13 Punkt eins Punkt eins die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der innerbetrieblichen Qualitätsstandards ausrichten.
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3.1.23 Punkt eins Punkt 2 am innerbetrieblichen Verbesserungsprozess (zB betreffend Sicherheit, Effizienz, Qualität) mitwirken.
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3.1.33 Punkt eins Punkt 3 die für den Betrieb relevanten Standards bewusst anwenden.
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3.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Die auszubildende Person kann |
3.2.13 Punkt 2 Punkt eins funktionstüchtige und sichere Betriebs- und Hilfsmittel verantwortungsbewusst anwenden bzw. einsetzen.
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gesetzliche und innerbetriebliche Sicherheitsvorschriften, insbesondere in Bezug auf die persönliche Schutzausrüstung (PSA), einhalten sowie Gefahren in ihrem Arbeitsbereich und am Arbeitsweg erkennen und sich entsprechend verhalten.
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für Ordnung und Sauberkeit in ihrem Arbeitsbereich sorgen.
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die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens (zB richtiges Sitzen, Heben und Tragen) anwenden
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sich im Notfall richtig verhalten und bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen (zB Hilfe holen) ergreifen.
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gesetzliche und betriebliche Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen.
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3.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Die auszubildende Person kann |
3.3.13 Punkt 3 Punkt eins die Bedeutung des Umwelt- und Klimaschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
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die relevanten gesetzlichen und innerbetrieblichen Umweltschutzvorschriften verstehen und auf deren Einhaltung achten.
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Ressourcen (zB Energie, Material) sparsam, nachhaltig und effizient verwenden sowie Abfall vermeiden und die Mülltrennung, -verwertung und -entsorgung nach gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
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4. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten |
4.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Die auszubildende Person kann |
4.1.14 Punkt eins Punkt eins die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben (zB Betriebsgeheimnisse wahren, Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigen, zur Datenanwendung und Datenspeicherung) einhalten.
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4.1.24 Punkt eins Punkt 2 potenzielle Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
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4.1.34 Punkt eins Punkt 3 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Software, Hardware, Passwörtern).
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4.2 Digitale Anwendungen |
Die auszubildende Person kann |
4.2.14 Punkt 2 Punkt eins betriebsspezifische Software oder digitale Tools selbständig verwenden.
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sich in der betriebsspezifischen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden und darin relevante Informationen (zB gespeicherte Dateien) finden.
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die grundlegende Funktionsweise von Künstlicher Intelligenz sowie deren verantwortungsvollen Einsatz (Transparenz, Verantwortlichkeit, Datenschutz und Sicherheit) in unterschiedlichen, betrieblichen Anwendungen erläutern.
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Suchmaschinen oder Künstliche Intelligenz für die Recherche nutzen und dabei die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen sowie von Empfehlungen einschätzen.
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4.3 Digitale Kommunikation |
Die auszubildende Person kann |
4.3.14 Punkt 3 Punkt eins unterschiedliche im Lehrbetrieb verwendete digitale Kommunikationsformen anlassbezogen verwenden.
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verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.
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6. Kompetenzbereich: Grundlagen der Glasproduktion und Glasbearbeitung |
6.1 Glastechnische Grundlagen |
Die auszubildende Person kann |
6.1.16 Punkt eins Punkt eins die physikalischen Grundlagen und Vorgänge, die für die Glasbearbeitung bedeutend sind, beschreiben.
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6.1.26 Punkt eins Punkt 2 die Nachhaltigkeit des Werkstoffes Glas hinsichtlich Lichtdurchlässigkeit und Tageslichtnutzung (natürliches Tageslicht, positives Raumklima, Reduktion künstlicher Beleuchtung), Energieeffizienz und Wärmedämmung (Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden) und Lebenszyklus und Recycling (nahezu unbegrenzt recycelbar, problemlose Wiederverwendung) grundlegend erläutern.
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6.1.36 Punkt eins Punkt 3 die Ausgangsstoffe (zB Recyclingglas) für eine effiziente und umweltfreundliche Glasproduktion sowie die Glasherstellung samt den benötigten Maschinen und Geräten (zB Wannenofen) und Arbeitsschritten im Überblick darstellen.
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6.1.46 Punkt eins Punkt 4 die Herstellung, Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften unterschiedlicher Glasarten (zB Float-Glas/Flachglas, Isolierglas, Mehrfach-Verglasung, Schallschutz-Isolierglas, Sonnenschutz-Isolierglas, Vakuumglas, Profilbauglas, Einscheiben-Sicherheitsglas ESG, Verbundsicherheitsglas VSG, Brandschutzglas) und Glassubstitute (zB Acrylglas, Polycarbonate) sowie weiterer, branchenspezifisch angewendeter Werkstoffe wie Holz, Kunststoffe und Metalle beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.
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6.1.56 Punkt eins Punkt 5 die Lieferformen unterschiedlichen Glasarten und Glassubstitute (zB Platten) beschreiben und deren Anwendungen erläutern.
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6.1.66 Punkt eins Punkt 6 die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften branchenspezifischer Hilfsstoffe wie Profile, Kitte, Dichtungs- und Dämmmassen, Dichtungsbänder, Silikon, Distanz- und Klebebänder, Klebstoffe, Beschichtungsmaterialien und Schleif- und Poliermittel beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.
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6.1.76 Punkt eins Punkt 7 die Verwendungs- und Montagemöglichkeiten branchenspezifischer Befestigungs- und Verbindungsmittel sowie Zubehörteile (zB Beschläge, Griffe) beschreiben und deren berufsspezifische Anwendung erklären.
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6.1.86 Punkt eins Punkt 8 die im Betrieb eingesetzten Chemikalien (zB Klebstoffe, Poliermittel) unter Anwendung der Sicherheitsdatenblätter und den daraus abzuleitenden Maßnahmen und Verhaltensweisen sicher handhaben.
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6.1.96 Punkt eins Punkt 9 beim Annehmen, sachgerechten Lagern (zB Glasböcke für Platten), Auswählen und Prüfen auf Verwendbarkeit (zB Erkennen von Fabrikations- oder Verarbeitungsfehlern wie Blasen, Einschlüssen, Schlieren, Streifen, Dickenabweichungen) der Werk- und Hilfsstoffe mitarbeiten.
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6.2 Technische Unterlagen und Qualitätsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
6.2.16 Punkt 2 Punkt eins technische Unterlagen (zB Skizzen, Zeichnungen, Pläne, Montageanleitungen, facheinschlägige Normen, Richtlinien, Bearbeitungshinweise, Verarbeitungshinweise), auch unter Nutzung von mobilen Endgeräten, lesen und daraus benötigte Informationen entnehmen und anwenden.
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Skizzen, Schablonen und Zeichnungen, auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme, unter der Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen und Maße aus diesen in die Realität übertragen.
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beim Durchführen von Funktions- oder Mängelkontrollen an hergestellten Glasprodukten und Glaskonstruktionen anhand vorgegebener Kriterien (zB Maße, Funktion, Sauberkeit) mitwirken.
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beim Anlegen von Dokumentationen über die Arbeitsabläufe sowie über Arbeitsstunden und Materialverbrauch mitwirken.
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6.3 Messtechnik |
Die auszubildende Person kann |
6.3.16 Punkt 3 Punkt eins die Anwendungen, Einsatzgebiete sowie Handhabung von unterschiedlichen Messgeräten (zB Winkel, Lineal, Maßband, Glasmessgerät, analoge und digitale Glasdickenmesser) zur Messung berufstypischer Größen (zB Maße, Glasdicke, Glasarten, Beschichtungen) erklären.
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unterschiedliche Messgeräte zur Messung berufstypischer Größen auswählen sowie bei Messungen äußere Einflüsse berücksichtigen und Handhabungsfehler vermeiden.
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berufstypische Größen unter Anwendung unterschiedliche Messgeräte messen und ermittelte Daten dokumentieren.
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berufsspezifische Berechnungen (zB Flächenberechnungen für Materialbedarf) durchführen.
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7. Kompetenzbereich: Prozesse in der Glasbautechnik |
7.1 Bearbeitungstechnik |
Die auszubildende Person kann |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins beim Planen des zeitlichen Ablaufes und der notwendigen Arbeitsschritte gemäß den abzuarbeitenden Aufträgen mitwirken.
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7.1.27 Punkt eins Punkt 2 die Arbeitsabläufe zur Herstellung der betrieblichen Glasprodukte (zB Verglasungen für Fenster und Türen, Glasvitrinen, Spiegel, Glasrückwände) und Glaskonstruktionen (zB Glastrennwände, Wintergärten, Duschverglasungen) samt den notwendigen Handwerkzeugen und Maschinen, Werk- und Hilfsstoffen sowie Befestigungs- und Verbindungsmitteln und Zubehörteilen grundlegend beschreiben.
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7.1.37 Punkt eins Punkt 3 die Anwendung, den Einsatz und die Handhabung der verschiedenen Handwerkzeuge (zB Glasschneider, Glasermesser, Glaserhammer, Rundschneider, Profilschneider, Verglasungslöffel, Kittmesser, Spachtelmesser, Glasschaber, Gehrungsschere, Schablonen) und handgeführten Maschinen (zB Glassägen, Ansenker, Handschleifmaschine, Handbohrmaschine) beschreiben.
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7.1.47 Punkt eins Punkt 4 verschiedene Handwerkzeuge (zB Glasschneider, Glasermesser, Glaserhammer, Rundschneider, Profilschneider, Kittmesser, Spachtelmesser, Glasschaber, Gehrungsschere, Schablonen) bei unterschiedlichen Arbeiten anwenden und anschließend in Stand halten.
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7.1.57 Punkt eins Punkt 5 verschiedene handgeführte Maschinen (zB Glassägen, Ansenker, Handschleifmaschine, Handbohrmaschine) bei unterschiedlichen Arbeiten anwenden und anschließend in Stand halten.
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7.1.67 Punkt eins Punkt 6 Handwerkzeuge und handgeführte Maschinen, erforderliche Werk- und Hilfsstoffe, Befestigungs- und Verbindungsmittel sowie Zubehörteile im Rahmen der Arbeitsplanung und -vorbereitung auftragsbezogen vorbereiten.
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7.1.77 Punkt eins Punkt 7 Platten aus unterschiedlichen Glasarten und Glassubstituten mit Handwerkzeugen und handgeführte Maschinen durch Schneiden, Brechen, Sägen, Bohren, Schleifen und Polieren bearbeiten, um Einzelteile für Glasprodukte und Glaskonstruktionen herzustellen.
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7.1.87 Punkt eins Punkt 8 die Arbeitsschritte zum Herstellen von Gehrungen, Facetten, Rand-, Eck- und Lochausschnitten samt der notwendigen Handwerkzeuge und handgeführten Maschinen beschreiben.
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7.1.97 Punkt eins Punkt 9 Gehrungen, Facetten, Rand-, Eck- und Lochausschnitte an Platten aus unterschiedlichen Glasarten und Glassubstituten und an Einzelteilen für Glasprodukte (zB Verglasungen für Fenster, Türen, Schaufenster) und Glaskonstruktionen mit benötigten Handwerkzeugen und handgeführten Maschinen anfertigen.
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7.1.107 Punkt eins Punkt 10 weitere Werkstoffe wie Holz, Kunststoffe und Metalle mit Handwerkzeugen und handgeführte Maschinen durch Bohren, Schneiden und Schleifen bearbeiten, um zB vorgefertigte Profile anzupassen oder Bilder- und Spiegelrahmen anzufertigen.
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7.1.117 Punkt eins Punkt 11 die Arbeitsschritte zum Herstellen von Bilder- und Spiegelrahmen (Zuschneiden, Verbinden, Verleimen, Verputzen) sowie zum Einrahmen von Bildern und Spiegeln samt den notwendigen Hilfsstoffen (zB Klebstoffe, Nägel) und benötigten Handwerkzeugen und Maschinen beschreiben.
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7.1.127 Punkt eins Punkt 12 Bilder- und Spiegelrahmen unter Anwendung geeigneter Hilfsstoffe (zB Klebstoffe, Nägel) sowie der benötigten Handwerkzeuge und handgeführter Maschinen herstellen und anschießend Bilder und Spiegel einrahmen.
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7.2 Zusammenbau und Montage |
Die auszubildende Person kann |
7.2.17 Punkt 2 Punkt eins hergestellte und bearbeitete Einzelteile unter Anwendung geeigneter Verbindungsmittel (zB Schrauben, Verbindungsprofile, Eckprofile, Winkelprofile, Klebstoffe, UV-Klebstoffe) sowie der benötigten Handwerkzeuge und handgeführten Maschinen zu fertigen Glasprodukten (zB Glasvitrinen) zusammenbauen.
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an den zusammengebauten Glasprodukten entsprechende Zubehörteile (zB Beschläge, Griffe) mit geeigneten Befestigungsmitteln anbringen.
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beim Aufstellen, Instandhalten und Abbauen der erforderlichen Aufstiegshilfen (zB Arbeits- und Schutzgerüste) für die im Rahmen des eigenen Lehrbetriebes auszuführenden Tätigkeiten, unterstützen.
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beim materialgerechten Verpacken, Lagern, Transportieren sowie beim Anliefern von Einzelteilen von Glasprodukten (zB Verglasungen für Fenster oder Türen) und Glaskonstruktionen (zB Einzelteile von Trennwänden, Wintergärten, Vorbauten) beim Kunden unter Beachtung von Sauberkeit (Transportwege, Handschuhe) und Schutz vor Beschädigungen mitarbeiten.
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den Aufbau und die Konstruktion von Fensterrahmen, Fensterstöcken und Türen grundlegend beschreiben.
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die Anforderungen an Abdichtungen (Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz, Brandschutz), deren Arten (zB Dichtungs- und Dämmmassen) und Anwendungen im Überblick erklären.
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die Arbeitsschritte zum Aus- bzw. Einbau von Verglasungen für Fenster, Türen oder Schaufenster samt den notwendigen Demontagemitteln (zB Verglasungslöffel, Kittmesser, Schonhammer), Befestigungsmitteln (zB Glasleisten, Pressleisten, Punkthalter) und Hilfsmitteln (zB Dichtungsbänder, Silikon, Glasbrücken) sowie den benötigten Handwerkzeugen und handgeführten Maschinen beschreiben.
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beim Ausbauen von zu erneuernden oder beschädigten Verglasungen (zB von Fenster oder Türen) auf der Baustelle unter Anwendung geeigneter Ausbautechniken sowie der benötigten Handwerkzeuge und handgeführten Maschinen aus den entsprechenden Rahmen (zB Fenster- oder Türrahmen) mitarbeiten.
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beim Einbauen angefertigter Verglasungen (zB für Fenster oder Türen) auf der Baustelle unter Anwendung geeigneter Einbautechniken sowie der benötigten Handwerkzeuge und handgeführten Maschinen in die entsprechenden Rahmen (zB Fenster- oder Türrahmen) mitarbeiten.
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beim Prüfen der Aufbausituation (zB Maße) sowie beim Beurteilen der Eignung (zB Belastbarkeit, Tragfähigkeit) von vorhandenen Unterkonstruktionen, Böden, Decken und Wänden auf der Baustelle mitwirken.
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die Arbeitsschritte zum Zusammenbauen der hergestellten und bearbeiteten Einzelteile zu fertigen Glaskonstruktionen (zB Trennwände, Wintergärten, Vorbauten) samt den notwendigen Verbindungsmitteln (zB Schrauben, Verbindungsprofile, Eckprofile, Winkelprofile, Klebstoffe, UV-Klebstoffe) sowie den benötigten Handwerkzeugen und handgeführte Maschinen beschreiben.
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beim Zusammenbauen der hergestellten und bearbeiteten Einzelteile zu fertigen Glaskonstruktionen (zB Trennwände, Wintergärten, Vorbauten) auf der Baustelle unter Anwendung geeigneter Verbindungstechniken sowie der benötigten Handwerkzeuge und handgeführten Maschinen mitarbeiten.
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die Arbeitsschritte zur Befestigung von Glaskonstruktionen (zB Trennwände, Wintergärten, Vorbauten, Glasdächer) samt den notwendigen Befestigungsmittel (zB Schrauben, Dübel, Glashalter, Profile, Glasverbinder, Klebstoffe) sowie den benötigten Handwerkzeuge und handge- führten Maschinen beschreiben.
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beim Montieren von fertigen Glaskonstruktionen (zB Trennwände, Wintergärten, Vorbauten, Glasdächer) auf der Baustelle unter Anwendung geeigneter Befestigungstechniken sowie der benötigten Handwerkzeuge und handgeführten Maschinen mitarbeiten.
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beim Anbringen entsprechender Abdichtungen und Dämmungen unter Anwendung geeigneter Hilfsmittel (zB Dichtungsbänder, Silikon, Dichtschrauben) im Rahmen des Zusammenbaus bzw. der Montage von Glaskonstruktionen mitarbeiten.
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an den montierten Glaskonstruktionen entsprechende Zubehörteile (zB Beschläge, Griffe) mit geeigneten Befestigungsmitteln anbringen.
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7.3 Reparatur, Instandsetzung und Sanierung |
Die auszubildende Person kann |
7.3.17 Punkt 3 Punkt eins beim Feststellen von Fehlern und Schäden an Glasprodukten und Glaskonstruktionen sowie beim Anbieten von Instandsetzungsvarianten (zB Austausch, Reparatur, Notverglasung) mitwirken.
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beim Instandsetzen (zB Austausch, Reparatur, Notverglasung) von Glasprodukten und Glaskonstruktionen mitarbeiten.
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beim Feststellen von Fehlern und Funktionsstörungen an Zubehörteilen von Glasprodukten und Glaskonstruktionen mitwirken.
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beim Instandsetzen (zB Austausch, Reparatur) von Zubehörteilen von Glasprodukten und Glaskonstruktionen mitwirken.
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beim Einbauen neuer Verglasungen (zB für Fenster oder Türen) auf der Baustelle im Rahmen der thermischen Sanierung zur Erhöhung der Energieeffizienz unter Anwendung geeigneter Einbautechniken sowie der benötigten Handwerkzeuge und handgeführten Maschinen in die entsprechenden Rahmen (zB Fenster- oder Türrahmen) mitarbeiten.
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beim Demontieren von bestehenden Verglasungen oder Glaskonstruktionen sowie beim Trennen, Wiederverwerten und Entsorgen von Glaseinzelteilen und Zubehörteilen zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft mitarbeiten.
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7.4 Kunsthandwerk |
Die auszubildende Person kann |
7.4.17 Punkt 4 Punkt eins kunsthandwerkliche Techniken zum Herstellen von Blei- und Messingverglasungen, Glasmosaiken und Glasmalereien samt den notwendigen Arbeitsmitteln (zB Blei, Lötzinn, Bleiprofile, Messingprofile, Glasmalfarben) sowie den benötigten Handwerkzeugen Arbeitsmitteln (zB Bleimesser, Bleiaufreiber, Messingbürste, Lötkolben, Mosaikzange, Pinsel) beschreiben.
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beim Herstellen von Blei- und Messingverglasungen, Glasmosaiken und Glasmalerei unter Anwendung kunsthandwerklicher Techniken sowie der benötigten Handwerkzeuge mitarbeiten.
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8. Kompetenzbereich: Grundlagen der Glasbearbeitung |
8.1 Glastechnische Grundlagen |
Die auszubildende Person kann |
8.1.18 Punkt eins Punkt eins die Nachhaltigkeit des Werkstoffes Glas hinsichtlich Lichtdurchlässigkeit und Tageslichtnutzung (natürliches Tageslicht, positives Raumklima, Reduktion künstlicher Beleuchtung), Energieeffizienz und Wärmedämmung (Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden) und Lebenszyklus und Recycling (nahezu unbegrenzt recycelbar, problemlose Wiederverwendung) erläutern.
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8.1.28 Punkt eins Punkt 2 Werk- und Hilfsstoffe annehmen, sachgerecht lagern (zB Glasböcke für Platten), auswählen und auf Verwendbarkeit (zB Erkennen von Fabrikations- oder Verarbeitungsfehlern wie Blasen, Einschlüsse, Schlieren, Streifen, Dickenabweichung) prüfen.
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8.1.38 Punkt eins Punkt 3 neue technologische Trends (zB selbstreinigendes Glas) beschreiben.
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8.2 Technische Unterlagen und Qualitätsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
8.2.18 Punkt 2 Punkt eins etwaige Mängel (zB Unvollständigkeiten) in technischen Unterlagen erkennen, beschreiben und an die Vorgesetzte/den Vorgesetzen rückmelden.
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Funktions- oder Mängelkontrollen an hergestellten Glasprodukten und Glaskonstruktionen anhand vorgegebener Kriterien (zB Maße, Funktion, Sauberkeit) durchführen und eventuelle Korrekturmaßnahmen (zB Nachbearbeitung) einleiten.
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Dokumentationen über die Arbeitsabläufe sowie über Arbeitsstunden und Materialverbrauch anlegen.
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8.3 Messtechnik |
Die auszubildende Person kann |
8.3.18 Punkt 3 Punkt eins Glasmessgeräte zur Glasbestimmung einsetzen, um zB Bearbeitungsmöglichkeiten abzuklären.
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die bei der Messung von berufstypischen Größen ermittelten Daten auf Plausibilität prüfen, beurteilen und interpretieren.
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9. Kompetenzbereich: Prozesse in der Glasbautechnik |
9.1 Bearbeitungstechnik |
Die auszubildende Person kann |
9.1.19 Punkt eins Punkt eins den zeitlichen Ablauf und die notwendigen Arbeitsschritte gemäß den abzuarbeitenden Aufträgen planen.
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9.1.29 Punkt eins Punkt 2 die Arbeitsschritte zur Herstellung der betrieblichen Glasprodukte (zB Verglasungen für Fenster und Türen, Glasvitrinen, Spiegel, Glasrückwände) und Glaskonstruktionen (zB Glastrennwände, Wintergärten, Duschverglasungen) samt den notwendigen Handwerkzeugen und Maschinen, Werk- und Hilfsstoffen sowie Befestigungs- und Verbindungsmitteln und Zubehörteilen beschreiben.
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9.1.39 Punkt eins Punkt 3 die Anwendung, den Einsatz und die Handhabung der verschiedenen Maschinen (zB Bohrmaschine, Bandschleifmaschine, Diamantsäge, Kantenschleifmaschine, CNC-Bearbeitungszentrum, Wasserstrahlschneidmaschine, halbautomatische und automatische Zuschnittanlage, VSG-Zuschneidetisch, Sandstrahlanlage, Bearbeitung mit Lasertechnik) beschreiben.
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9.1.49 Punkt eins Punkt 4 verschiedene Maschinen (zB Bohrmaschine, Bandschleifmaschine, Diamantsäge, Kantenschleifmaschine, CNC-Bearbeitungszentrum, Wasserstrahlschneidmaschine, halbautomatische und automatische Zuschnittanlage, VSG-Zuschneidetisch, Sandstrahlanlage, Bearbeitung mit Lasertechnik) bei unterschiedlichen Arbeiten anwenden und anschließend in Stand halten.
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9.1.59 Punkt eins Punkt 5 Maschinen im Rahmen der Arbeitsplanung und -vorbereitung auftragsbezogen vorbereiten.
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9.1.69 Punkt eins Punkt 6 Platten aus unterschiedlichen Glasarten und Glassubstituten mit Maschinen durch Schneiden, Brechen, Sägen, Bohren, Schleifen und Polieren bearbeiten, um Einzelteile für Glasprodukte und Glaskonstruktionen herzustellen.
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9.1.79 Punkt eins Punkt 7 die Arbeitsschritte zum Veredeln von Glas durch mechanische Techniken (zB Glaskanten- und Flächenbearbeitung) sowie durch thermische Techniken (zB Biegen, Wölben, Verschmelzen) samt den notwendigen Handwerkzeugen und Maschinen (zB Öfen) beschreiben.
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9.1.89 Punkt eins Punkt 8 die Anwendung und den Einsatz verschiedener Öfen, welche für die thermische Bearbeitung im Rahmen der Veredelung von Glas eingesetzt werden, beschreiben.
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9.1.99 Punkt eins Punkt 9 Einzelteile für Glasprodukte oder Glaskonstruktionen aus unterschiedlichen Glasarten mit Maschinen mechanisch oder mit Öfen thermisch veredeln.
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9.1.109 Punkt eins Punkt 10 die Arbeitsschritte (zB Vorbereiten, Vorbehandeln, Beschichten) zum Bearbeiten oder Beschichten von Glasoberflächen durch physikalische (zB Verdampfung) sowie durch chemische Techniken (zB nasschemische Beschichtung, Sprühbeschichtung, Pulverbeschichtung) samt den notwendigen Maschinen beschreiben.
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9.1.119 Punkt eins Punkt 11 die Oberflächen von Einzelteilen für Glasprodukte oder Glaskonstruktionen aus unterschiedlichen Glasarten vorbereiten und vorbehandeln sowie mit physikalischen und chemischen Techniken bearbeiten und beschichten.
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9.2 Zusammenbau und Montage |
Die auszubildende Person kann |
9.2.19 Punkt 2 Punkt eins die bauphysikalischen Grundlagen betreffend die Gebäudehülle in Bezug auf Undichtheiten (zB Feuchtigkeitsschäden), Wärmedämmung (zB Entstehung von Wärmebrücken) und Luftdichtheit sowie deren Auswirkungen (zB Schimmelbildung) in Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten grundlegend erläutern.
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erforderliche Aufstiegshilfen (zB Arbeits- und Schutzgerüste) für die im Rahmen des eigenen Lehrbetriebes auszuführenden Tätigkeiten aufstellen, in Stand halten und abbauen.
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Einzelteile von Glasprodukten (zB Verglasungen für Fenster oder Türen) und Glaskonstruktionen (zB Einzelteile von Trennwänden, Wintergärten, Vorbauten) materialgerecht verpacken und transportieren sowie beim Kunden unter Beachtung von Sauberkeit (Transportwege, Handschuhe) und Schutz vor Beschädigungen anliefern.
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den Aufbau und die Konstruktion von Fensterrahmen, Fensterstöcken und Türen beschreiben.
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die Anforderungen an Abdichtungen (Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz, Brandschutz), deren Arten (zB Dichtungs- und Dämmmassen) und Anwendung erklären.
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zu erneuernde oder beschädigte Verglasungen (zB von Fenster oder Türen) auf der Baustelle unter Anwendung geeigneter Ausbautechniken sowie der benötigten Handwerkzeuge und handgeführten Maschinen aus den entsprechenden Rahmen (zB Fenster- oder Türrahmen) ausbauen.
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angefertigte Verglasungen (zB für Fenster oder Türen) auf der Baustelle unter Anwendung geeigneter Einbautechniken sowie der benötigten Handwerkzeuge und handgeführten Maschinen in die entsprechenden Rahmen (zB Fenster- oder Türrahmen) einbauen.
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die Möglichkeiten (zB geprüfte Glasarten zum Vogelschutz) zur Verhinderung von Vogelsterben durch Anprall an Glasflächen (zB Glasfassaden, Lärm- sowie Windschutzwände aus Glas, Glasgeländer, Wintergärten) beschreiben.
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Glasflächen (zB Glasfassaden, Lärm- sowie Windschutzwände aus Glas, Glasgeländer, Wintergärten) zur Verhinderung von Vogelsterben mit unterschiedlichen Möglichkeiten (zB geprüfte Glasarten zum Vogelschutz) gestalten.
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die Aufbausituation (zB Maße) prüfen sowie die Eignung (zB Belastbarkeit, Tragfähigkeit) von vorhandenen Unterkonstruktionen, Böden, Decken und Wänden auf der Baustelle beurteilen.
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hergestellte und bearbeitete Einzelteile zu fertigen Glaskonstruktionen (zB Trennwände, Wintergärten, Vorbauten) auf der Baustelle unter Anwendung geeigneter Verbindungstechniken sowie der benötigten Handwerkzeuge und handgeführten Maschinen zusammenbauen.
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fertige Glaskonstruktionen (zB Trennwände, Wintergärten, Vorbauten) auf der Baustelle unter Anwendung geeigneter Befestigungstechniken sowie der benötigten Handwerkzeuge und handgeführten Maschinen montieren.
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im Rahmen des Zusammenbaus bzw. der Montage von Glaskonstruktionen entsprechende Abdichtungen und Dämmungen unter Anwendung geeigneter Hilfsmittel (zB Dichtungsbänder, Silikon) anbringen.
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die Montage von Photovoltaik (PV)-Anlagen auf Glasdächern und Glasfassaden samt Herstellung bzw. Montage der nötigen Unterkonstruktion und Montage der Halterungen auf die Unterkonstruktion sowie Herstellung des Glasdaches bzw. der Glasfassade mittels gebäudeintegrierter PV-Module und deren Anschluss mit vorgefertigten Steckverbindungen bis zum Generatoranschlusskasten sowie die Tätigkeiten (zB Demontage von Halterungen und Unterkonstruktionen, Abschließen von Steckverbindungen) im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten an Glasdächern bzw. Glasfassaden beschreiben.
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die für Arbeiten am Dach notwendige persönliche Schutzausrüstung (PSA) sowie alle anderen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (Dachsicherungssysteme wie Einzelanschlagpunkte, Seilsicherungssysteme, Aufstieg- und Ausstiegleitern, Durchsturzsicherungen, Geländer) anwenden.
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9.3 Reparatur, Instandsetzung und Sanierung |
Die auszubildende Person kann |
9.3.19 Punkt 3 Punkt eins Fehler und Schäden an Glasprodukten und Glaskonstruktionen feststellen sowie Instandsetzungsvarianten (zB Austausch, Reparatur, Notverglasung) im Hinblick auf thermische Verbesserungen und Sicherheitsanforderungen (Normen und Richtlinien) anbieten.
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Glasprodukte und Glaskonstruktionen in Stand setzen (zB Austausch, Reparatur, Notverglasung).
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Fehler und Funktionsstörungen an Zubehörteilen von Glasprodukten und Glaskonstruktionen feststellen.
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Zubehörteile von Glasprodukten und Glaskonstruktionen in Stand setzen (zB Austausch, Reparatur).
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Verglasungen (zB für Fenster oder Türen) auf der Baustelle im Rahmen der thermischen Sanierung zur Erhöhung der Energieeffizienz unter Anwendung geeigneter Einbautechniken sowie der benötigten Handwerkzeuge und handgeführten Maschinen in entsprechenden Rahmen (zB Fenster- oder Türrahmen) ersetzen.
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bestehende Verglasungen oder Glaskonstruktionen demontieren und die Trennung, Wiederverwertung und Entsorgung von Glaseinzelteilen und Zubehörteilen zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft veranlassen.
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9.4 Kunsthandwerk |
Die auszubildende Person kann |
9.4.19 Punkt 4 Punkt eins Blei- und Messingverglasungen, Glasmosaike und Glasmalerei unter Anwendung kunsthandwerkliche Techniken sowie der benötigten Handwerkzeuge herstellen.
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