Jahrgang 2026 | Ausgegeben am 22. April 2026 | Teil römisch zwei |
102. Verordnung: | Sitzungsgelder der Telekom-Control-Kommission |
Auf Grund des Paragraph 196, Absatz 8, des Telekommunikationsgesetzes 2021 – TKG 2021, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 190 aus 2021,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 54 aus 2025,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Jedem Mitglied der Telekom-Control-Kommission gebührt an einem Tag für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 320 Euro für die erste angefangene Stunde und 80 Euro für jede weitere angefangene halbe Stunde
Jedem Ersatzmitglied der Telekom-Control-Kommission gebührt an einem Tag für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 160 Euro für die erste angefangene Stunde und 40 Euro für jede weitere angefangene halbe Stunde.
Die Sitzungsgelder sind vierteljährlich anzuweisen.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Sitzungsgelder der Telekom-Control-Kommission, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 219 aus 1998,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 54 aus 2009,, außer Kraft.
Babler