Jahrgang 2026 | Ausgegeben am 20. Juli 2026 | Teil römisch drei |
98. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse |
Laut Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 41 aus 2026,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 79 aus 2026,) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: | |
Tonga | 7. Juli 2026 | |
Vereinigtes Königreich1 | 10. Juli 2026 | |
Stocker
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter https://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXI.10].