Jahrgang 2026 | Ausgegeben am 20. Juli 2026 | Teil römisch drei |
97. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952 |
Nach Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes haben die Bahamas das Übereinkommen (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952 Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 105 aus 2004, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 97 aus 2011,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 14 aus 2026,), ratifiziert und dabei eine Erklärung gemäß Artikel 4, Absatz 2, des Übereinkommens abgegeben.1
Gemäß Artikel 15, Absatz 3, tritt das Übereinkommen für die Bahamas am 12. Juni 2027 in Kraft.
Stocker
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten zu diesem Übereinkommen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Internationalen Arbeitsorganisation unter https://www.ilo.org/dyn/normlex/en/ abrufbar [C 183].