BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2026

Ausgegeben am 5. Mai 2026

Teil römisch drei

50. Kundmachung:

Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M361 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung gefährlicher Güter in gebrauchten Gegenständen, Maschinen oder Geräten

50. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M361 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung gefährlicher Güter in gebrauchten Gegenständen, Maschinen oder Geräten

Die Multilaterale Vereinbarung M361 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung gefährlicher Güter in gebrauchten Gegenständen, Maschinen oder Geräten Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 41 aus 2025,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 216 aus 2025,), wurde von Italien am 17. März 2026 unterzeichnet.

Stocker