Jahrgang 2026 | Ausgegeben am 5. Mai 2026 | Teil römisch drei |
50. Kundmachung: | Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M361 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung gefährlicher Güter in gebrauchten Gegenständen, Maschinen oder Geräten |
Die Multilaterale Vereinbarung M361 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung gefährlicher Güter in gebrauchten Gegenständen, Maschinen oder Geräten Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 41 aus 2025,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 216 aus 2025,), wurde von Italien am 17. März 2026 unterzeichnet.
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