BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2026

Ausgegeben am 11. März 2026

Teil römisch drei

39. Kundmachung:

Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen

39. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Kambodscha am 6. Februar 2026 seine Ratifikationsurkunde zum Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen Bundesgesetzblatt Nr. 885 aus 1995,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 11 aus 2026,) hinterlegt und dabei Erklärungen gemäß Artikel 287, 298 und 310 des Übereinkommens abgegeben.1

Stocker

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXI.6].