BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2026

Ausgegeben am 19. Februar 2026

Teil römisch drei

27. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

27. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Bangladesch seine bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe Bundesgesetzblatt Nr. 492 aus 1987, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 113 aus 2025,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 200 aus 2024,) abgegebene Erklärung zu Artikel 14, Absatz 11, mit Wirkung vom 3. Februar 2026 zurückgenommen.

Stocker

1  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 202/2005.