Jahrgang 2026 | Ausgegeben am 19. Februar 2026 | Teil römisch drei |
24. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Mongolei über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen) |
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in mongolischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 13, Absatz eins, des Abkommens wurden am 10. September bzw. 21. November 2025 abgegeben; das Abkommen ist gemäß derselben Bestimmung mit 1. Jänner 2026 in Kraft getreten.
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