BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2026

Ausgegeben am 19. Jänner 2026

Teil römisch drei

2. Kundmachung:

Geltungsbereich der Anlage römisch fünf des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag

2. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Anlage römisch fünf des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag

Nach Mitteilung der Regierung der Vereinigten Staaten ist die Anlage römisch fünf des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 121 aus 2021,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 109 aus 2022,) für die Türkei am 6. Oktober 2025 in Kraft getreten.

Ferner wird die Kundmachung in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 109 aus 2022, dahingehend berichtigt, dass es im Titel der Kundmachung statt „Geltungsbereich des Umweltschutzprotokolls“ richtig „Geltungsbereich der Anlage römisch fünf des Umweltschutzprotokolls“ zu lauten hat.

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