Jahrgang 2026 | Ausgegeben am 29. Jänner 2026 | Teil römisch drei |
19. Kundmachung: | Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Estland am 13. Jänner 2026 seine Beitrittsurkunde zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 104 aus 2012,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 18 aus 2025,) hinterlegt.
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