BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2026

Ausgegeben am 29. Jänner 2026

Teil römisch drei

19. Kundmachung:

Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

19. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Estland am 13. Jänner 2026 seine Beitrittsurkunde zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 104 aus 2012,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 18 aus 2025,) hinterlegt.

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