Jahrgang 2026 | Ausgegeben am 20. Jänner 2026 | Teil römisch drei |
15. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Andorra seinen anlässlich der Ratifikation des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 164 aus 2014,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 133 aus 2025,) gemäß Artikel 78, Absatz 2, angebrachten Vorbehalt zu Artikel 30, Absatz 21, mit Wirkung vom 17. Dezember 2025 zurückgenommen.
Stocker
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 164/2014 idF BGBl. III Nr. 73/2024 durch Verweis auf die Website des Europarats und einsehbar unter http://conventions.coe.int/ [SEV Nr. 210].