Jahrgang 2026 | Ausgegeben am 13. Oktober 2026 | Teil römisch drei |
139. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Samoa am 14. September 2026 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 41 aus 2026,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 109 aus 2026,) hinterlegt.
Stocker