Jahrgang 2026 | Ausgegeben am 31. August 2026 | Teil römisch drei |
114. Kundmachung: | Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben die Bahamas am 16. Juli 2026 ihre Beitrittsurkunde zum Internationalen Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen Bundesgesetzblatt Nr. 413 aus 1973,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 194 aus 2025,) hinterlegt.
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