Jahrgang 2026 | Ausgegeben am 28. August 2026 | Teil römisch drei |
109. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Serbien am 29. Juli 2026 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 41 aus 2026,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 98 aus 2026,) hinterlegt.
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