BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2026

Ausgegeben am 28. August 2026

Teil römisch drei

105. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität

105. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Papua-Neuguinea am 6. Mai 2026 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über Computerkriminalität Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 140 aus 2012,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 209 aus 2025,) hinterlegt.

Ferner hat Norwegen am 12. Dezember 2025 seine bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde abgegebenen Erklärungen zu den Artikel 27 und 35 des Übereinkommens mit Wirkung vom 1. Jänner 2026 geändert.1

Stocker

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter https://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 185]. Gleiches gilt für die gemäß Übereinkommen namhaft gemachten Behörden oder Kontaktstellen.