Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 18. Dezember 2025 | Teil römisch eins |
88. Bundesgesetz: | IFI-Beitragsgesetz 2025 |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 28 Regierungsvorlage 228 Ausschussbericht 330 Sitzung 55,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Bund übernimmt im Rahmen der generellen Rufkapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfEB-GCCI) 37 739 zusätzliche Rufkapitalanteile in Höhe von je 10 000 SZR.
Der Bund beteiligt sich an den Wiederauffüllungen der Mittel internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit folgenden Beträgen:
Der Bund leistet zum bei der Internationalen Entwicklungsorganisation eingerichteten Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (Debt Relief Trust Fund – ehemaliger HIPC-Trust Fund) einen Beitrag in Höhe von 3 200 000 €.
Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Finanzen hat zur Mitte und am Ende der jeweiligen Umsetzungsperiode einen Bericht über die Tätigkeiten und Ergebnisse der in Paragraph 2, genannten internationalen Finanzinstitution zu erstellen und dem Nationalrat zur Kenntnisnahme zu übermitteln.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Finanzen betraut.
Van der Bellen
Stocker