BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 10. Dezember 2025

Teil römisch zwei

284. Verordnung:

Änderung der Verordnung über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens

284. Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verordnung über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens geändert wird

Auf Grund des Paragraph 6, Absatz 4, des Sanktionengesetzes 2024, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 5 aus 2025,, zuletzt geändert durch Artikel 2, des FATF-Prüfungsanpassungsgesetzes 2024, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 5 aus 2025,, wird verordnet:

Die Verordnung über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 375 aus 2022,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 363 aus 2023,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In Paragraph 5, Absatz eins, entfällt die Wortfolge „und mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft“.

Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 5, Absatz 2, erster Satz wird der Ausdruck „Z 3 tritt“ durch die Wortfolge „und Paragraph 5, Absatz eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 363 aus 2023, treten“ ersetzt; die Wortfolge „außer Kraft; gleichzeitig treten die Ziffernbezeichnungen in Paragraph 2, Absatz 3, entfällt.

Novellierungsanordnung 3, Dem Paragraph 5, wird folgender Absatz 3, angefügt:

  1. Absatz 3,Paragraph 5, Absatz eins und 2 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2025, tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

Stocker     Babler     Hanke     Hattmannsdorfer     Holzleitner     Karner     Marterbauer     Meinl-Reisinger     Plakolm     Schumann     Sporrer     Tanner     Totschnig     Wiederkehr