Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 5. August 2025 | Teil II |
178. Verordnung: | Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen, der Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen sowie der Verordnung über den Lehrplan der Polytechnischen Schule und den Lehrplan für das Berufsvorbereitungsjahr |
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 121 aus 2024, und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2025, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2025,, insbesondere dessen Paragraphen 6 und 10, wird verordnet:
Die Verordnung über die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen, Bundesgesetzblatt Nr. 134 aus 1963,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 280 aus 2024,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Dem Paragraph 5, wird folgender Absatz 33, angefügt:
Novellierungsanordnung 2, In Anlage A (Lehrplan der Volksschule), Sechster Teil (Stundentafeln) in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 280 aus 2024, lautet die Bezeichnung und Überschrift des Abschnittes c) (Stundentafeln der Deutschförderklassen):
Novellierungsanordnung 3, In Anlage A, Sechster Teil, Abschnitt c) in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 280 aus 2024, wird nach dem die Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe betreffenden Unterabschnitt folgender Unterabschnitt angefügt:
Ziffer 3 Stundentafel für den Orientierungsunterricht in der Deutschförderklasse (Orientierungsklasse)1
Verbindliche Übung (Vorschulstufe) bzw. Pflichtgegenstand (1. bis 4. Schulstufe) | Wochenstunden pro Semester |
Orientierungsunterricht | x2 |
Gesamtwochenstundenzahl | x3 |
1 Diese Stundentafel findet nur Anwendung, wenn eine Orientierungsklasse gesondert geführt wird; andernfalls gelten die Lehrplanbestimmungen für Deutschförderklassen (einschließlich der Stundentafeln), wobei an die Stelle von „Deutsch in der Deutschförderklasse“ „Orientierungsunterricht“ tritt.
2 Die Anzahl der Wochenstunden des Orientierungsunterrichts entspricht der Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der Vorschulstufe (Abschnitt a) bzw. jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der 1. bis 4. Schulstufe (Abschnitt b).“
Novellierungsanordnung 4, In Anlage A, Zehnter Teil (Unterrichtsgegenstände der Deutschförderklassen) in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 280 aus 2024, wird dem Abschnitt A (Vorschulstufe) folgender Unterabschnitt angefügt:
Wie Abschnitt B (Grundschule), Unterabschnitt Orientierungsunterricht in der Deutschförderklasse (Orientierungsklasse).“
Novellierungsanordnung 5, In Anlage A, Zehnter Teil in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 280 aus 2024, wird dem Abschnitt B (Grundschule) folgender Unterabschnitt angefügt:
Der Orientierungsunterricht bereitet zugewanderte, quereinsteigende Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter ohne institutionelle (vor-)schulische Erfahrung auf den Einstieg in das Schulsystem vor. Sie schafft einen geeigneten Lernraum für Ankommen, Orientierung und soziale sowie sprachliche Lernprozesse im Kontext Schule. In einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bietet der Orientierungsunterricht erste Gelegenheit, sich mit schulischen Gegebenheiten, Regeln des Miteinanders, Abläufen im Schulalltag vertraut zu machen sowie zielgerichtet Basiskompetenzen und Vorläuferfertigkeiten für den Alphabetisierungsprozess (präliterale Bildung) aufzubauen und Gelerntes zu erproben. Eine besondere Rolle haben dabei die Lehrpersonen des Erstsprachenunterrichts, um die Einbeziehung der Erstsprachkompetenzen der Kinder für die Gestaltung von Lernprozessen zu gewährleisten. Der Lehrplan beschreibt anzustrebende Basiskompetenzen, die als Grundlage für den weiteren Aufbau von Zielkompetenzen laut Lehrplan Deutsch in der Deutschförderklasse zu sehen sind. Er bildet dabei einen Rahmen, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, um Lernende ausgehend von den individuellen Lernausgangslagen zu fördern.
Im Orientierungsunterricht achtet die Lehrperson als Wissensvermittlerin bzw. Wissensvermittler, Sprachlernberaterin bzw. Sprachlernberater und Brückenbauerin bzw. Brückenbauer darauf, an die Sprach-, Bildungs- und Lernerfahrung der Schülerinnen und Schüler im Unterricht anzuknüpfen und spezifische Lerngelegenheiten für deren Weiterentwicklung zu schaffen. Dabei werden relevante Lernvoraussetzungen für den Schriftspracherwerb (Umgang mit Bildern, Symbolen und Zeichen, Interesse an Schrift, Buchstabenkenntnisse, Erproben von Schreibutensilien und Schreibhandlungen) gezielt gefördert. Der Unterricht fokussiert auf die Entwicklung der mündlichen Kompetenzen (Wortschatz, Hören, Hörverstehen, Sprechen) und der phonologischen Bewusstheit (zB Laute oder Reime erkennen) als Grundlage für den Schriftspracherwerb. Die Lehrperson setzt dazu methodische Verfahren zur Schulung des Hörverstehens, die ohne Schrift auskommen, ein. Sie fördert die phonologische Bewusstheit der Schülerinnen und Schüler gezielt, indem sie eine Vielfalt von Übungstypen zur akustischen Gliederung in Laute und in Betonungsmuster einsetzt. Sie achtet auf grundlegende grob- und feinmotorische Fähigkeiten und fördert sie bei Bedarf.
Ausgehend von einem Basiswissen über die Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der neuen Sprache Deutsch genutzt. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen.
Die Lehrperson nutzt das gesamte Unterrichtsgeschehen als Gestaltungsmöglichkeit für sprachförderliche Lernsituationen, indem sie ästhetisch-kreative und motorische Lernwege einbindet und sie verbal und nonverbal versprachlicht. Je nach Voraussetzung führt sie die Lernenden an die Nutzung digitaler Tools für das Lernen der Zielsprache heran.
Häufige Wiederholungen, feste Abläufe und Rituale tragen dazu bei, Vertrauen aufzubauen und Sicherheit zu geben und dabei Regeln (Pünktlichkeit, Ordnung, Verhalten im Unterricht etc.) im Schulalltag kennenzulernen und einzuhalten. Die Lehrperson gibt den Schülerinnen und Schülern ausreichend Zeit und schafft Lerngelegenheiten, Gemeinschaft kennenzulernen und mitzugestalten sowie Zugehörigkeit aufzubauen. Relevante Werte für das Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft, zB Respekt, Gleichwertigkeit, Toleranz, Partizipation, Gemeinschaft, Verantwortung und Selbstbestimmung, werden altersgerecht vermittelt und von den Schülerinnen und Schülern im Schulalltag implizit und explizit erfahren, erlebt und erlernt. Dabei kommt der Heranführung an die österreichischen Grundwerte, Traditionen und Kultur (einschließlich der Alltagskultur) und der Auswahl der Unterrichtsbeispiele (Bilder, Bildgeschichten aus dem österreichischen Alltag bzw. mit österreichischen Traditionen) durch die Lehrpersonen eine besondere Rolle zu.
Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten besonders wirkungsvolle Impulse in der Phase des Ankommens und der Orientierung.
Alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Handlungs- und Sprachvorbilder. Die Teamarbeit mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung. Gute Kooperationen und Absprachen mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Lernenden sowie weiteren Betreuungspersonen sind Voraussetzung für eine gelingende Begleitung im Orientierungsunterricht.
Die folgenden Kompetenzbeschreibungen benennen Zielkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Orientierungsunterrichts schrittweise entwickeln, ausgehend von ihrem individuellen Sprach- und Lernstand.
Die Schülerinnen und Schüler können
Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen
Die Schülerinnen und Schüler können
Sprechen/Mündliches Sprachhandeln
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 121 aus 2024, und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2025, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2025,, insbesondere dessen Paragraphen 6 und 21b, wird verordnet:
Die Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2012,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 280 aus 2024,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Dem§ 2 wird folgender Absatz 13, angefügt:
Novellierungsanordnung 2, In Anlage 1 (Lehrplan der Mittelschule), Fünfter Teil (Organisatorischer Rahmen), Unterabschnitt 4 (Differenzierung in Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache in der Mittelschule) in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 280 aus 2024, entfällt der vierte Absatz.
Novellierungsanordnung 3, In Anlage 1, Sechster Teil (Stundentafeln) in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 280 aus 2024, wird die Bezeichnung und Überschrift des Unterabschnittes 3 (Stundentafel der Deutschförderklassen) durch folgende Bezeichnung und Überschrift samt Unterüberschrift ersetzt:
a) Stundentafel der Deutschförderklassen“
Novellierungsanordnung 4, In Anlage 1, Sechster Teil wird dem Unterabschnitt 3 (Stundentafel der Deutschförderklassen einschließlich der Orientierungsklasse) (neu) folgender Unterabschnitt b angefügt:
„b) Stundentafel für den Orientierungsunterricht in der Deutschförderklasse (Orientierungsklasse)1
Pflichtgegenstand | Wochenstunden pro Semester |
Orientierungsunterricht | x2 |
Gesamtwochenstundenzahl | x3 |
1 Diese Stundentafel findet nur Anwendung, wenn eine Orientierungsklasse gesondert geführt wird; andernfalls gelten die Lehrplanbestimmungen für Deutschförderklassen (einschließlich der Stundentafeln), wobei an die Stelle von „Deutsch in der Deutschförderklasse“ „Orientierungsunterricht“ tritt.
2 Die Anzahl der Wochenstunden des Orientierungsunterrichts entspricht der Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe des jeweiligen Schwerpunkts gemäß der Stundentafel.“
Novellierungsanordnung 5, . In Anlage 1, Achter Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 280 aus 2024, wird dem Abschnitt F (Unterrichtsgegenstände der Deutschförderklassen) folgender Unterabschnitt angefügt:
Der Orientierungsunterricht bereitet zugewanderte, quereinsteigende Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter ohne institutionelle (vor-)schulische Erfahrung auf den Einstieg in das Schulsystem vor. Sie schafft einen geeigneten Lernraum für Ankommen, Orientierung und soziale sowie sprachliche Lernprozesse im Kontext Schule. In einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bietet der Orientierungsunterricht erste Gelegenheit, sich mit schulischen Gegebenheiten, Regeln des Miteinanders, Abläufen im Schulalltag vertraut zu machen sowie zielgerichtet Basiskompetenzen und Vorläuferfertigkeiten für den Alphabetisierungsprozess (präliterale Bildung) aufzubauen und Gelerntes zu erproben. Eine besondere Rolle haben dabei die Lehrpersonen des Erstsprachenunterrichts, um die Einbeziehung der Erstsprachkompetenzen der Kinder für die Gestaltung von Lernprozessen zu gewährleisten. Der Lehrplan beschreibt anzustrebende Basiskompetenzen, die als Grundlage für den weiteren Aufbau von Zielkompetenzen laut Lehrplan Deutsch in der Deutschförderklasse zu sehen sind. Er bildet dabei einen Rahmen, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, um Lernende ausgehend von den individuellen Lernausgangslagen zu fördern.
Im Orientierungsunterricht achtet die Lehrperson als Wissensvermittlerin bzw. Wissensvermittler, Sprachlernberaterin bzw. Sprachlernberater und Brückenbauerin bzw. Brückenbauer darauf, an die Sprach-, Bildungs- und Lernerfahrung der Schülerinnen und Schüler im Unterricht anzuknüpfen und spezifische Lerngelegenheiten für deren Weiterentwicklung zu schaffen. Dabei werden relevante Lernvoraussetzungen für den Schriftspracherwerb (Umgang mit Bildern, Symbolen und Zeichen, Interesse an Schrift, Buchstabenkenntnisse, Erproben von Schreibutensilien und Schreibhandlungen) gezielt gefördert. Der Unterricht fokussiert auf die Entwicklung der mündlichen Kompetenzen (Wortschatz, Hören, Hörverstehen, Sprechen) und der phonologischen Bewusstheit (zB Laute oder Reime erkennen) als Grundlage für den Schriftspracherwerb. Die Lehrperson setzt dazu methodische Verfahren zur Schulung des Hörverstehens, die ohne Schrift auskommen, ein. Sie fördert die phonologische Bewusstheit der Schülerinnen und Schüler gezielt, indem sie eine Vielfalt von Übungstypen zur akustischen Gliederung in Laute und in Betonungsmuster einsetzt. Sie achtet auf grundlegende grob- und feinmotorische Fähigkeiten und fördert sie bei Bedarf.
Ausgehend von einem Basiswissen über die Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der neuen Sprache Deutsch genutzt. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen.
Die Lehrperson nutzt das gesamte Unterrichtsgeschehen als Gestaltungsmöglichkeit für sprachförderliche Lernsituationen, indem sie ästhetisch-kreative und motorische Lernwege einbindet und sie verbal und nonverbal versprachlicht. Je nach Voraussetzung führt sie die Lernenden an die Nutzung digitaler Tools für das Lernen der Zielsprache heran.
Häufige Wiederholungen, feste Abläufe und Rituale tragen dazu bei, Vertrauen aufzubauen und Sicherheit zu geben und dabei Regeln (Pünktlichkeit, Ordnung, Verhalten im Unterricht etc.) im Schulalltag kennenzulernen und einzuhalten. Die Lehrperson gibt den Schülerinnen und Schülern ausreichend Zeit und schafft Lerngelegenheiten, Gemeinschaft kennenzulernen und mitzugestalten sowie Zugehörigkeit aufzubauen. Relevante Werte für das Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft, zB Respekt, Gleichwertigkeit, Toleranz, Partizipation, Gemeinschaft, Verantwortung und Selbstbestimmung, werden altersgerecht vermittelt und von den Schülerinnen und Schülern im Schulalltag implizit und explizit erfahren, erlebt und erlernt. Dabei kommt der Heranführung an die österreichischen Grundwerte, Traditionen und Kultur (einschließlich der Alltagskultur) und der Auswahl der Unterrichtsbeispiele (Bilder, Bildgeschichten aus dem österreichischen Alltag bzw. mit österreichischen Traditionen) durch die Lehrpersonen eine besondere Rolle zu.
Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten besonders wirkungsvolle Impulse in der Phase des Ankommens und der Orientierung.
Alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Handlungs- und Sprachvorbilder. Die Teamarbeit mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung. Gute Kooperationen und Absprachen mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Lernenden sowie weiteren Betreuungspersonen sind Voraussetzung für eine gelingende Begleitung im Orientierungsunterricht.
Die folgenden Kompetenzbeschreibungen benennen Zielkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Laufe des Orientierungsunterrichts schrittweise entwickeln, ausgehend von ihrem individuellen Sprach- und Lernstand.
Die Schülerinnen und Schüler können
Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen
Die Schülerinnen und Schüler können
Sprechen/Mündliches Sprachhandeln
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 121 aus 2024, und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2025, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2025,, insbesondere dessen Paragraphen 6 und 29, wird verordnet:
Die Verordnung über den Lehrplan der Polytechnischen Schule und den Lehrplan für das Berufsvorbereitungsjahr, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 236 aus 1997,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 298 aus 2024,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, In Art. römisch eins Paragraph 3, wird folgender Absatz 9, angefügt:
Novellierungsanordnung 2, In Anlage 1/PTS (Lehrplan der Polytechnischen Schule), Abschnitt römisch IV (Stundentafel) lautet die Bezeichnung und Überschrift des Unterabschnittes 3 (Stundentafel der Deutschförderklassen:):
Novellierungsanordnung 3, In Anlage 1/PTS, Abschnitt römisch IV wird nach der Bezeichnung und Überschrift des Unterabschnittes3 folgende Unterüberschrift eingefügt:
„a) Stundentafel der Deutschförderklassen:“
Novellierungsanordnung 4, In Anlage 1/PTS, Abschnitt römisch IV, wird dem Unterabschnitt3 folgender Unterabschnitt angefügt:
„b) Stundentafel für den Orientierungsunterricht in der Deutschförderklasse (Orientierungsklasse)1:
Pflichtgegenstand | Wochenstunden pro Semester |
Orientierungsunterricht | 32 |
Gesamtwochenstundenzahl | 32 |
1 Diese Stundentafel findet nur Anwendung, wenn eine Orientierungsklasse gesondert geführt wird; andernfalls gelten die Lehrplanbestimmungen für Deutschförderklassen (einschließlich der Stundentafeln), wobei an die Stelle von „Deutsch in der Deutschförderklasse“ „Orientierungsunterricht“ tritt.“
Novellierungsanordnung 5, In der Anlage 1/PTS wird dem Abschnitt römisch XVII (Unterrichtsgegenstände in der Deutschförderklasse) folgender Unterabschnitt angefügt:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Orientierungsunterricht bereitet zugewanderte, quereinsteigende Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter ohne institutionelle (vor-)schulische Erfahrung auf den Einstieg in das Schulsystem vor. Sie schafft einen geeigneten Lernraum für Ankommen, Orientierung und soziale sowie sprachliche Lernprozesse im Kontext Schule. In einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bietet der Orientierungsunterricht erste Gelegenheit, sich mit schulischen Gegebenheiten, Regeln des Miteinanders, Abläufen im Schulalltag vertraut zu machen sowie zielgerichtet Basiskompetenzen und Vorläuferfertigkeiten für den Alphabetisierungsprozess (präliterale Bildung) aufzubauen und Gelerntes zu erproben. Eine besondere Rolle haben dabei die Lehrpersonen des Erstsprachenunterrichts, um die Einbeziehung der Erstsprachkompetenzen der Kinder für die Gestaltung von Lernprozessen zu gewährleisten. Der Lehrplan beschreibt anzustrebende Basiskompetenzen, die als Grundlage für den weiteren Aufbau von Zielkompetenzen laut Lehrplan Deutsch in der Deutschförderklasse zu sehen sind. Er bildet dabei einen Rahmen, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, um Lernende ausgehend von den individuellen Lernausgangslagen zu fördern.
Im Orientierungsunterricht achtet die Lehrperson als Wissensvermittlerin bzw. Wissensvermittler, Sprachlernberaterin bzw. Sprachlernberater und Brückenbauerin bzw. Brückenbauer darauf, an die Sprach-, Bildungs- und Lernerfahrung der Schülerinnen und Schüler im Unterricht anzuknüpfen und spezifische Lerngelegenheiten für deren Weiterentwicklung zu schaffen. Dabei werden relevante Lernvoraussetzungen für den Schriftspracherwerb (Umgang mit Bildern, Symbolen und Zeichen, Interesse an Schrift, Buchstabenkenntnisse, Erproben von Schreibutensilien und Schreibhandlungen) gezielt gefördert. Der Unterricht fokussiert auf die Entwicklung der mündlichen Kompetenzen (Wortschatz, Hören, Hörverstehen, Sprechen) und der phonologischen Bewusstheit (zB Laute oder Reime erkennen) als Grundlage für den Schriftspracherwerb. Die Lehrperson setzt dazu methodische Verfahren zur Schulung des Hörverstehens, die ohne Schrift auskommen, ein. Sie fördert die phonologische Bewusstheit der Schülerinnen und Schüler gezielt, indem sie eine Vielfalt von Übungstypen zur akustischen Gliederung in Laute und in Betonungsmuster einsetzt. Sie achtet auf grundlegende grob- und feinmotorische Fähigkeiten und fördert sie bei Bedarf.
Ausgehend von einem Basiswissen über die Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der neuen Sprache Deutsch genutzt. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen.
Die Lehrperson nutzt das gesamte Unterrichtsgeschehen als Gestaltungsmöglichkeit für sprachförderliche Lernsituationen, indem sie ästhetisch-kreative und motorische Lernwege einbindet und sie verbal und nonverbal versprachlicht. Je nach Voraussetzung führt sie die Lernenden an die Nutzung digitaler Tools für das Lernen der Zielsprache heran.
Häufige Wiederholungen, feste Abläufe und Rituale tragen dazu bei, Vertrauen aufzubauen und Sicherheit zu geben und dabei Regeln (Pünktlichkeit, Ordnung, Verhalten im Unterricht etc.) im Schulalltag kennenzulernen und einzuhalten. Die Lehrperson gibt den Schülerinnen und Schülern ausreichend Zeit und schafft Lerngelegenheiten, Gemeinschaft kennenzulernen und mitzugestalten sowie Zugehörigkeit aufzubauen. Relevante Werte für das Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft, zB Respekt, Gleichwertigkeit, Toleranz, Partizipation, Gemeinschaft, Verantwortung und Selbstbestimmung, werden altersgerecht vermittelt und von den Schülerinnen und Schülern im Schulalltag implizit und explizit erfahren, erlebt und erlernt. Dabei kommt der Heranführung an die österreichischen Grundwerte, Traditionen und Kultur (einschließlich der Alltagskultur) und der Auswahl der Unterrichtsbeispiele (Bilder, Bildgeschichten aus dem österreichischen Alltag bzw. mit österreichischen Traditionen) durch die Lehrpersonen eine besondere Rolle zu.
Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten besonders wirkungsvolle Impulse in der Phase des Ankommens und der Orientierung.
Alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Handlungs- und Sprachvorbilder. Die Teamarbeit mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung. Gute Kooperationen und Absprachen mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Lernenden sowie weiteren Betreuungspersonen sind Voraussetzung für eine gelingende Begleitung im Orientierungsunterricht.
Die folgenden Kompetenzbeschreibungen benennen Zielkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Laufe des Orientierungsunterrichts schrittweise entwickeln, ausgehend von ihrem individuellen Sprach- und Lernstand.
Die Schülerinnen und Schüler können
Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen
Die Schülerinnen und Schüler können
Sprechen/Mündliches Sprachhandeln
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler können
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