1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld |
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation |
Die auszubildende Person kann |
1.1.1eins Punkt eins Punkt eins sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden (zB Sammelplätze, Fluchtwege).
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1.1.2eins Punkt eins Punkt 2 einen Überblick über die wesentlichen Aufgaben und Zusammenhänge der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs sowie der betrieblichen Prozesse geben (zB betriebliche Kosten).
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1.1.3eins Punkt eins Punkt 3 die wichtigsten Verantwortlichen (zB Geschäftsführer/Geschäftsführerin) nennen und ihre Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen im Lehrbetrieb erreichen.
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1.2 Lehrbetrieb und Branche |
Die auszubildende Person kann |
1.2.1eins Punkt 2 Punkt eins die Ziele des Betriebs, das betriebliche Leistungsangebot und das betriebliche Umfeld (zB Dienstleistungen, Produkte, Branche) beschreiben.
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1.2.2eins Punkt 2 Punkt 2 die Struktur des Lehrbetriebs samt den Zuständigkeiten von einzelnen Bereichen und Personen darlegen.
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1.2.3eins Punkt 2 Punkt 3 Faktoren erklären, die den betrieblichen Erfolg beeinflussen (zB Ressourcen- und Kostenbewusstsein).
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1.2.4eins Punkt 2 Punkt 4 sich über Trends der Branche (zB in Bezug auf Digitalisierung, Programmatic Marketing und Programmatic Buying, Targeting-Methoden wie Real-Time-Advertising (RTA) und Real-Time- Bidding (RTB)) am Laufenden halten.
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1.3 Ziele und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten |
Die auszubildende Person kann |
1.3.1eins Punkt 3 Punkt eins den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb beschreiben (zB Inhalte und Ausbildungsfort- schritt).
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1.3.2eins Punkt 3 Punkt 2 Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufs- schule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
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1.3.3eins Punkt 3 Punkt 3 die Bedeutung von beruflicher Weiterbildung beschreiben und Beispiele konkreter Weiterbildungsangebote nennen.
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1.4 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Die auszubildende Person kann |
1.4.1eins Punkt 4 Punkt eins ihre Aufgaben auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten erfüllen.
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1.4.2eins Punkt 4 Punkt 2 Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Pünktlichkeit einhalten und sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
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1.4.3eins Punkt 4 Punkt 3 sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten.
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1.4.4eins Punkt 4 Punkt 4 die Abrechnung ihres Lehrlingseinkommens interpretieren (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohn-steuer und Sozialversicherungsbeiträge).
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1.4.5eins Punkt 4 Punkt 5 die für sie relevanten Bestimmungen des KJBG (minderjährige Lehrlinge) bzw. des AZG und ARG (erwachsene Lehrlinge) und des GlBG in eigenen Worten überblicksartig darlegen.
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1.4.6eins Punkt 4 Punkt 6 die Aufgaben von behördlichen Aufsichtsorganen, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen erklären.
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1.5 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung |
Die auszubildende Person kann |
1.5.1eins Punkt 5 Punkt eins ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
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1.5.2eins Punkt 5 Punkt 2 den Zeitaufwand für ihre Aufgaben kalkulieren und diese zeitgerecht durchführen (zB für einen effizienten Arbeitsablauf sorgen).
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1.5.3eins Punkt 5 Punkt 3 die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für ihre Tätigkeit einbringen.
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1.5.4eins Punkt 5 Punkt 4 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der not- wendigen Flexibilität reagieren.
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1.5.5eins Punkt 5 Punkt 5 Lösungen für auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
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1.5.6eins Punkt 5 Punkt 6 in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen werden soll.
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1.5.7eins Punkt 5 Punkt 7 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig unter Einhaltung inner- betrieblicher Vorgaben beschaffen.
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1.5.8eins Punkt 5 Punkt 8 in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten (zB unterschiedliche Rollen und Funktionen einnehmen).
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1.5.9eins Punkt 5 Punkt 9 die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen (zB Zeitplan, Projektfortschritt, Verantwortungen).
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1.6 Zielgruppengerechte Kommunikation |
Die auszubildende Person kann |
1.6.1eins Punkt 6 Punkt eins mit verschiedenen Zielgruppen (Ausbildern/Ausbilderinnen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Kunden/Kundinnen) kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten.
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1.6.2eins Punkt 6 Punkt 2 ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten (zB in Bezug auf das Erscheinungsbild, die Ausdrucksweise und die Höflichkeit).
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1.6.3eins Punkt 6 Punkt 3 berufsadäquat und betriebsspezifisch auf Englisch kommunizieren.
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1.6.4eins Punkt 6 Punkt 4 einen wertschätzenden Umgang in persönlichen als auch digitalen Netzwerken auf betrieblicher Ebene pflegen.
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1.7 Kundenorientiertes Agieren (Unter Kundinnen/Kunden werden sämtliche Adressaten der betrieblichen Leistung verstanden.) |
Die auszubildende Person kann |
1.7.1eins Punkt 7 Punkt eins erklären, warum Kunden/Kundinnen für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
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1.7.2eins Punkt 7 Punkt 2 Kundenorientierung bei der Erfüllung aller ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.7.3eins Punkt 7 Punkt 3 mit unterschiedlichen Kundensituationen kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.
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1.7.4eins Punkt 7 Punkt 4 bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Gleichbehandlungsgrundsätze und das Diskriminierungs- verbot beachten und Diversität adäquat begegnen.
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2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten |
2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
2.1.12 Punkt eins Punkt eins betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen.
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2.1.22 Punkt eins Punkt 2 an der Entwicklung von innerbetrieblichen Qualitätsstandards mitwirken.
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2.1.32 Punkt eins Punkt 3 die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
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2.1.42 Punkt eins Punkt 4 die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung ein- bringen.
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2.1.52 Punkt eins Punkt 5 Endprodukte in Hinblick auf Qualität und Kundenvorgaben prüfen und im Bedarfsfall überarbeiten.
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2.1.62 Punkt eins Punkt 6 Optimierungsmöglichkeiten erkennen und diese in Absprache mit relevanten Personen umsetzen.
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2.1.72 Punkt eins Punkt 7 den Erfolg der Endprodukte analysieren.
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2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Die auszubildende Person kann |
2.2.12 Punkt 2 Punkt eins Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
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rechtliche und betriebliche Sicherheitsvorschriften einhalten.
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einen Überblick über die Aufgaben der mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen geben.
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berufsbezogene Gefahren (zB Sturz- und Brandgefahr) in ihrem Arbeitsbereich oder im externen Arbeitseinsatz erkennen und sich entsprechend den jeweils geltenden Arbeitnehmerschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
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für Ordnung und Sauberkeit in ihrem Arbeitsbereich und bei den Arbeitsmitteln sorgen.
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sich im Notfall richtig verhalten und gegebenenfalls geeignete erste Hilfsmaßnahmen einleiten.
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ihre Arbeiten ergonomisch ausführen (zB ergonomische Sitzplatzgestaltung).
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2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Die auszubildende Person kann |
2.3.12 Punkt 3 Punkt eins die Bedeutung des Umwelt- und Klimaschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
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Abfallvermeidung und Mülltrennung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
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relevante gesetzliche und betriebliche Umweltschutzvorschriften einhalten.
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Ressourcen (zB Energie) sparsam und nachhaltig einsetzen.
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3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten |
3.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Die auszubildende Person kann |
3.1.13 Punkt eins Punkt eins die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Betriebsgeheimnisse wahren, Re- gelungen der Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigen).
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3.1.23 Punkt eins Punkt 2 potenzielle Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
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3.1.33 Punkt eins Punkt 3 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Hardware).
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3.1.43 Punkt eins Punkt 4 Urheberrecht und Datenschutzbestimmungen einhalten.
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3.2 Software und weitere digitale Anwendungen |
Die auszubildende Person kann |
3.2.13 Punkt 2 Punkt eins unterschiedliche betriebliche Software bzw. Apps für Textverarbeitung verwenden.
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sich in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden).
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sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
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Probleme im Umgang mit Programmen und digitalen Anwendungen selbstständig lösen (zB im Internet oder Intranet nach Problemlösungen recherchieren, die Hilfefunktion nutzen).
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3.3 Digitale Kommunikation |
Die auszubildende Person kann |
3.3.13 Punkt 3 Punkt eins unterschiedliche innerbetriebliche Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Social Media, Videokonferenz-Tool) und anforderungsbezogen auswählen.
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verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren (zB die Netiquette in der digitalen Kommunikation wahren).
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eine geeignete Kommunikationsform anwendungsbezogen auswählen.
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3.4 Informationssuche und -bewertung |
Die auszubildende Person kann |
3.4.13 Punkt 4 Punkt eins Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient nutzen.
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die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
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in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
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nach gespeicherten Dateien suchen.
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4. Kompetenzbereich: Grundlagen der Publishing-, Medien- und Werbebranche |
4.1 Fachliche Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen der Arbeit in der Branche |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
4.1.14 Punkt eins Punkt eins in Gesprächen Begriffe der Branche und des Marketings (zB Print, Digital Out-of-Home, Außenwerbung) korrekt verwenden.
| x | x | |
4.1.24 Punkt eins Punkt 2 die Marketinginstrumente (Produkt-, Preis-, Kommunikations- und Distributionspolitik) sowie Kundengewinnungs- und Kundenbindungsmaßnahmen grundlegend beschreiben.
| x | | |
4.1.34 Punkt eins Punkt 3 Aufgaben von unterschiedlichen Medien darlegen und deren Auswahl und Einsatz argumentieren.
| x | | |
4.1.44 Punkt eins Punkt 4 Grundlagen des Layouts und der Typografie (zB optimale und durchdachte Proportionen, Schriftarten, Schriftgrößen und Schriftfarben) erklären und im Rahmen der Produktgestaltung umsetzen.
| x | x | |
4.1.54 Punkt eins Punkt 5 Prinzipien der Bildkomposition (zB Format, Bildzonen, Strukturierung von geometrischen Formen und Linien) darlegen.
| x | x | |
4.1.64 Punkt eins Punkt 6 für ihre Tätigkeiten relevante rechtliche Bestimmungen (aus dem Urheber-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs-, Datenschutz-, Namens- bzw. Marken- und Medienrecht) einhalten und deren Konsequenzen für die beruflichen Tätigkeiten ab- leiten.
| x | x | x |
4.1.74 Punkt eins Punkt 7 Marketing- und Kommunikationspläne richtig interpretieren, bei Unklarheiten rückfragen und die darin enthaltenen Teile (zB Zielgruppenanalyse und Zielgruppendefinition) innerhalb ihres Aufgabenbereichs einsetzen.
| x | x | |
4.1.84 Punkt eins Punkt 8 die Grundlagen der Werbe- und Verkaufspsychologie (zB indirekte Beeinflussung einer Kaufentscheidung) beachten.
| | x | |
5. Kompetenzbereich: Kundenberatung und -betreuung |
5.1 Kommunikation mit Kundinnen und Kunden |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
5.1.15 Punkt eins Punkt eins allgemeine Kundenanfragen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben und unter Nutzung verschiedener Kommunikationskanäle beantworten.
| | | x |
5.1.25 Punkt eins Punkt 2 Kundentermine und -unterlagen vorbereiten (zB durch die Erstellung von Präsentationen).
| | x | x |
5.1.35 Punkt eins Punkt 3 an Kundengesprächen unter Einsatz von Kommunikationstechniken mitwirken.
| | | x |
5.1.45 Punkt eins Punkt 4 sich an internen oder externen Präsentationen beteiligen und dabei fachgerechte Präsentationstechniken einsetzen.
| | | x |
5.2 Projektakquise und betriebswirtschaftliche Agenden |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
5.2.15 Punkt 2 Punkt eins bei der Projektakquise (zB Angebotserstellung) mitarbeiten.
| | | x |
verschiedene Kanäle (zB persönliche Netzwerke, Präsentation auf Events, Online-Marketing, Ausschreibungen, Agenturpitches) zur Kundenakquise nutzen.
| | | x |
die Grundlagen der betrieblichen Projektkalkulation (insb. Tagsätze, Preise von internen und externen Leistungen, zentrale Bestandteile von Kaufverträgen) erklären.
| | x | x |
bei der Erstellung von Kostenvoranschlägen und Leistungsabrechnungen auf Basis der betrieblichen Kostenrechnung sowie der geltenden rechtlichen und betrieblichen Bestimmungen mitwirken.
| | | x |
5.3 Umgang mit Konflikten, Beschwerden und Reklamationen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
5.3.15 Punkt 3 Punkt eins Feedback von Kunden/Kundinnen annehmen und entsprechend der Richtlinie des Lehrbetriebs darauf reagieren.
| | x | x |
die Bedeutung von negativem Feedback und die damit verbundene Chance für den Lehrbetrieb erklären.
| | x | x |
gegebenenfalls auftretende Schwierigkeiten in Projekten (Verzögerungen, Reklamationen) kommunizieren, selbstständig lösen bzw. an ihrer Lösung aktiv mitwirken.
| | | x |
Ursachen von Konflikten im Team analysieren und mögliche Lösungsszenarien entwickeln.
| | | x |
6. Kompetenzbereich: Projektmanagement und Konzeptentwicklung |
6.1 Grundlagen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
6.1.16 Punkt eins Punkt eins die Bedeutung eines effizienten Projektmanagements für die Planung und Umsetzung von Projekten erklären.
| | x | x |
6.1.26 Punkt eins Punkt 2 die Grundlagen des betrieblichen Projektmanagement-Systems (insb. Ziele, Bereiche, Methoden) erklären.
| x | x | |
6.2 Umsetzung des betrieblichen Projektmanagements |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
6.2.16 Punkt 2 Punkt eins an der Erstellung von Projektplänen (zB Termin- und Ablaufplanung, Vorschlag externer Partner) mitarbeiten.
| | x | x |
Aufgaben im Rahmen des Projektcontrollings und der Projektevaluation über- nehmen.
| | | x |
die Planung und Umsetzung eines Projekts im Team reflektieren und die Reflexionsergebnisse bei zukünftigen Projekten berücksichtigen.
| | | x |
6.3 Grundlagen der Konzeptentwicklung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
6.3.16 Punkt 3 Punkt eins die Bedeutung eines fundierten Konzepts für Planung und Umsetzung eines Auftrags erklären.
| | x | x |
die betrieblichen Anforderungen für Inhalt und Struktur eines Konzepts erklären.
| | x | x |
an innerbetrieblichen Prozessen zur Konzeptentwicklung (gegebenenfalls unter Anwendung von Kreativitätstechniken) mitwirken (zB in Workshops).
| | | x |
6.4 Schritte der Konzeptentwicklung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
6.4.16 Punkt 4 Punkt eins Arbeitsmittel und -methoden im Rahmen des betrieblichen Umfangs selbstständig auswählen.
| | x | x |
Kollegen/Kolleginnen beim Kundenbriefing und gegebenenfalls Rebriefing unterstützen.
| | | x |
Kundenbriefings nach Vorgaben mit Blick auf ihre Vollständigkeit und Relevanz überprüfen.
| | | x |
an der Bestimmung und Analyse der Bedürfnisse der Zielgruppe(n) des Projekts mitwirken.
| | | x |
basierend auf den Projektzielen Zielgruppenanalysen sowie weiterer Parameter (zB Projektbudget) einfache Konzepte im Team ausarbeiten.
| | x | x |
innovative Lösungen für abgegrenzte Themenfelder unter Einsatz von Kreativitätstechniken und Analysemethoden (zB Scorecards) mitentwickeln.
| | | x |
| | | |
7. Kompetenzbereich: Websitegestaltung |
7.1 Technische Grundlagen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins die für Websiteerstellung relevanten technischen und rechtlichen Standards einhalten und deren Konsequenzen für die beruflichen Tätigkeiten ableiten.
| x | x | |
7.1.27 Punkt eins Punkt 2 die technischen Grundlagen für die Umsetzung von Websites wie zB HTML (Hypertext Markup Language), CSS (Cascading Style Sheets) sowie den Aufbau und die Funktionsweise des Internets im Überblick erläutern.
| x | x | |
7.1.37 Punkt eins Punkt 3 einen Überblick über Systeme (Baukasten-, Shop, Content Management Systeme CMS) und deren Funktionsweise gemäß den gewünschten Anforderungen geben.
| x | x | |
7.1.47 Punkt eins Punkt 4 unterschiedlichste Medienformate (zB Bild, Video, Audio, Text) hinsichtlich webkritischer Kriterien (zB Auflösung, Speicherbedarf, Ladegeschwindigkeit, Transparenzunterstützung, Videocodec) beschreiben.
| x | x | |
7.1.57 Punkt eins Punkt 5 die Anwendung und Einsatzgebiete der relevanten betrieblichen Software (zB Video- und Bildbearbeitungssoftware, Software für Erstellung von Mockups und Screendesigns) beschreiben.
| x | x | |
7.1.67 Punkt eins Punkt 6 betriebsspezifische Systeme (Baukasten-, Shop-, Content-Management-Systeme (CMS)) auf einem Webserver konfigurieren, administrieren und erweitern.
| | x | x |
7.1.77 Punkt eins Punkt 7 mit Lastenheften arbeiten und erläutern, welche Angaben ein Lastenheft beinhalten soll.
| | x | x |
7.1.87 Punkt eins Punkt 8 Websites nach individuellen Kundenanforderungen unter Anwendung geeigneter Systeme umsetzen.
| | | x |
7.2 Gestaltungsgrundsätze |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
7.2.17 Punkt 2 Punkt eins Gestaltungsgrundsätze nach Form, Farbe, Schwerpunkt, Balance und Anordnung, Kontrast, Proportion sowie (Weiß-)Raum und Barrierefreiheit erklären und anwenden.
| x | x | |
die Wirkung von Form, Farbe, Schwerpunkt, Balance und Anordnung, Kontrast, Proportion sowie (Weiß-)Raum und Barrierefreiheit beschreiben sowie deren Auswahl und Einsatz argumentieren.
| x | x | |
eine vorhandene Corporate Identity (CI) und/oder ein vorliegendes Corporate Design Manual (CDM) lesen und anwenden.
| | x | x |
7.3 Websitegestaltung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
7.3.17 Punkt 3 Punkt eins vordefinierte Screendesigns mit Unterstützung von Tools und Frontend Librarys umsetzen.
| x | x | |
Wireframes und/oder Screendesigns mit geeigneter Software unter Berücksichtigung der Gestaltungsgrundsätze entwickeln.
| | x | x |
die Bedeutung von interaktiven Prototypen (Clickdummy) zum Erproben von Websites beschreiben.
| | | x |
den unterschiedlichen Endgeräten, Bildschirmauflösungen und Bildschirmgrößen angepasste Weboberflächen benutzerfreundlich gestalten (zB Usability, User-Experience, schnelle Ladezeiten, Übersichtlichkeit, Barrierefreiheit).
| | x | x |
unterschiedlichste Medieninhalte (zB Bild, Video, Audio, Text) in Datenbanken recherchieren sowie geeignete Medien unter Beachtung der Gestaltungsgrundsätze auswählen und rechtskonform anwenden.
| | x | x |
unterschiedlichste Medieninhalte (zB Bild, Video, Audio, Text) unter Beachtung webkritischer Kriterien (zB Auflösung, Speicherbedarf, Ladegeschwindigkeit, Transparenzunterstützung, Videocodec) bearbeiten.
| | x | x |
Medien selbst anfertigen bzw. deren Erstellung in Auftrag geben.
| | | x |
vorgegebene Medieninhalte (zB Bild, Video, Audio, Text) und interaktive Komponenten in Websites einbinden.
| | x | x |
8. Kompetenzbereich: Optimierung und Analyse |
8.1 Website-Analytics und Suchmaschinenoptimierung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
8.1.18 Punkt eins Punkt eins Analytics-, Reporting- und Webmaster-Tools installieren und anwenden.
| | | x |
8.1.28 Punkt eins Punkt 2 aus Zugriffsstatistiken mögliche Verbesserungen zur Gestaltung von Websites ableiten.
| | | x |
8.1.38 Punkt eins Punkt 3 die Grundlagen der Suchmaschinenergebnisse im Überblick erläutern.
| | | x |
8.1.48 Punkt eins Punkt 4 Websites suchmaschinenrelevant gestalten und Tools zur Optimierung der Suchmaschinenergebnisse anwenden.
| | x | x |
8.2 Reporting |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
8.2.18 Punkt 2 Punkt eins Websitezugriffsstatistiken abrufen, interpretieren und aufbereiten.
| | | x |
| | | |
7. Kompetenzbereich: Grundlagen im Schwerpunkt Grafik und Print |
7.1 Technische Grundlagen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins die Einsatzmöglichkeiten und Anwendungsbereiche von Layout-, Grafik- und Bildbearbeitungsprogrammen erklären.
| x | x | |
7.1.27 Punkt eins Punkt 2 Datenformate unterscheiden und in verschiedenen Anwendungsbereichen einsetzen.
| x | x | |
7.1.37 Punkt eins Punkt 3 mit verschiedenen Dateitypen arbeiten (exportieren, importieren, konvertieren).
| x | x | |
7.1.47 Punkt eins Punkt 4 Druckdaten entsprechend dem anzuwendenden Druckverfahren aufbereiten und exportieren (Exportprofile).
| | x | x |
7.2 Gestaltungsgrundsätze |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
7.2.17 Punkt 2 Punkt eins Gestaltungsgrundsätze nach Form, Farbe, Schwerpunkt, Balance und Anordnung, Kontrast, Proportion sowie (Weiß-)Raum und Barrierefreiheit erklären und anwenden.
| x | x | |
die Wirkung von Form, Farbe, Schwerpunkt, Balance und Anordnung, Kontrast, Proportion sowie (Weiß-)Raum und Barrierefreiheit beschreiben sowie deren Auswahl und Einsatz argumentieren.
| x | x | |
eine vorhandene Corporate Identity (CI) und/oder ein vorliegendes Corporate Design Manual (CDM) lesen und anwenden.
| | x | x |
8. Kompetenzbereich: Entwicklung und Gestaltung |
8.1 Entwicklung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
8.1.18 Punkt eins Punkt eins strukturelle Prozesse und Zusammenhänge erkennen und diese als visuelle Botschaften übersetzen.
| | | x |
8.1.28 Punkt eins Punkt 2 zur Ideenfindung Kreativitätstechniken nutzen.
| x | x | |
8.1.38 Punkt eins Punkt 3 je nach Layoutmedium die entsprechenden Anforderungen definieren (zB Format, Satzspiegel).
| | x | x |
8.1.48 Punkt eins Punkt 4 Skizzen, Moodboards im Team entwerfen.
| | x | x |
8.1.58 Punkt eins Punkt 5 unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte (zB Zielgruppe, CI/CDM, Typografie, Farbenlehre, Bildsprache) mehrere Entwürfe für die in Auftrag gegebenen Print- oder Digitalprodukte entwickeln.
| | x | x |
8.1.68 Punkt eins Punkt 6 beim Vorlegen der entwickelten Entwürfe bei Kundinnen/Kunden mitwirken und Feedback einholen.
| | | x |
8.1.78 Punkt eins Punkt 7 den ausgewählten Entwurf finalisieren.
| | | x |
8.2 Gestaltung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
8.2.18 Punkt 2 Punkt eins Print- und Digitalprodukte mit geeigneten Layout-, Grafik- und Bildbearbeitungsprogrammen unter Berücksichtigung der Gestaltungsgrundsätze erstellen.
| x | x | x |
die Grundlagen des Verpackungs- und Produktdesigns beschreiben.
| | x | |
Textelemente mit Blick auf typographische Vorgaben gestalten.
| x | | |
Bilder und Grafiken in Bilddatenbanken recherchieren sowie geeignete Bilder und Grafiken unter Beachtung der Gestaltungsgrundsätze auswählen und rechts- konform anwenden.
| x | x | |
Bilder und Grafiken selbst anfertigen bzw. deren Erstellung in Auftrag geben.
| | x | x |
auf Basis eines Briefings grafische Elemente (zB Logos) unter Berücksichtigung der Gestaltungsgrundsätze designen.
| | | x |
Bilder und Grafiken medienneutral bearbeiten.
| | x | x |
grafische Elemente (zB Icons, Piktogramme, Diagramme, Banner) anfertigen und animieren.
| | x | x |
verschiedene Elemente (zB Bilder, Grafiken, Texte, Hintergründe, Logos, Icons, Tabellen) in Layouts platzieren und allfällige Anpassungen vornehmen.
| | x | x |
Bilder, Grafiken, Texte sowie Mediendateien für unterschiedliche Ausgabetechniken aufbereiten.
| | | x |
Bedruckmaterialien zielgruppenorientiert auswählen.
| | | x |
Prototypen und Anschauungsmaterial (Mockup) erstellen.
| | | x |
8.3 Print |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
8.3.18 Punkt 3 Punkt eins Möglichkeiten unterschiedlicher Drucktechniken beschreiben und nutzen.
| | x | x |
mit Druckereien zur Sicherstellung der Qualität von der Angebotseinholung bis zur Produktion und Endverarbeitung zusammenarbeiten.
| | | x |
Layout für einen Druck vorbereiten (zB Auflösung der Bilder und den Farbraum dem Auftrag gemäß überprüfen).
| | | x |
eine Gestaltung in das dem Auftrag entsprechende Format exportieren, die ex- portierte Datei auf Richtigkeit überprüfen und die Datenübergabe an die Kun- den/Kundinnen sicherstellen.
| | | x |
| | | |
7. Kompetenzbereich: Grundlagen des Digitalmarketing |
7.1 Projektentwicklung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins grundlegende Begriffe des Digitalmarketings erklären.
| x | x | |
7.1.27 Punkt eins Punkt 2 die verschiedenen Möglichkeiten der Gestaltung und Einsatzmöglichkeiten des Digitalmarketings darlegen und deren Bedeutung erklären.
| x | x | |
7.1.37 Punkt eins Punkt 3 einfache Arbeiten (zB Recherche) bei der Entwicklung bzw. Durchführung von Digitalmarketing-Projekten unter Nutzung geeigneter Bildbearbeitungsprogramme übernehmen und hierbei übliche Webnormen berücksichtigen.
| x | x | |
7.1.47 Punkt eins Punkt 4 an der Entwicklung und Durchführung von Digitalmarketing-Projekten mitarbeiten.
| | x | x |
7.1.57 Punkt eins Punkt 5 unterschiedliche Systeme und Plattformen (wie Webseiten, Suchmaschinen, E-Mail, Social Media, Display) für Digitalmarketing anwenden.
| | x | x |
7.1.67 Punkt eins Punkt 6 Quellen für Texte, Bilder und Grafiken (zB Datenbanken) für Digitalmarketing beschreiben.
| x | | |
7.1.77 Punkt eins Punkt 7 Texte, Bilder und Grafiken für Digitalmarketing optimieren oder nutzen.
| x | x | |
7.1.87 Punkt eins Punkt 8 bei der Erstellung von Redaktionsplänen mitwirken.
| | | x |
7.1.97 Punkt eins Punkt 9 Systeme der Künstlichen Intelligenz (KI) im Rahmen des Digitalmarketings nutzen.
| | | x |
7.1.107 Punkt eins Punkt 10 Marketingmethoden und -werkzeuge (zB Influencer-Marketing, Content-Marketing, Digital Out-of-Home-Marketing) adäquat in entsprechenden Marketing- Maßnahmen einsetzen.
| | | x |
7.2 Monitoring |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
7.2.17 Punkt 2 Punkt eins den Effekt von Digitalmarketing-Maßnahmen unter Nutzung von Analyseprogrammen oder Social-Media-Monitoring-Tools erkennen.
| | | x |
Mentions (Erwähnungen) von Unternehmen, Marken oder Produkten sammeln.
| | x | x |
Reports und Auswertungen nach Vorgaben erstellen.
| | | x |
Optimierungsmöglichkeiten von Digital-Marketing-Maßnahmen erkennen.
| | | x |
8. Kompetenzbereich: Marketingmethoden |
8.1 Website- und Blog-Marketing |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
8.1.18 Punkt eins Punkt eins nach Vorgaben den zu bearbeiteten Content für Websites und Blogs (zB Texte, Grafiken, Bilder) nach SEO-Kriterien anpassen und optimieren.
| | x | x |
8.1.28 Punkt eins Punkt 2 Websites und Blogs nach Kundenanforderungen selbstständig betreuen (zB Aktualisierung von Bildern, Texten, Plugins, Themes).
| | | x |
8.1.38 Punkt eins Punkt 3 Content in CMS-Systemen vor dem Hintergrund von Usability, Accessibility sowie User-Experience aufbereiten.
| | | x |
8.2 Suchmaschinen-Marketing |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
8.2.18 Punkt 2 Punkt eins die Grundlagen der Suchmaschinenergebnisse im Überblick erläutern.
| | | x |
Search Engine Advertising (SEA) und Search Engine Optimization (SEO) voneinander unterscheiden und deren Einsatzgebiete erklären.
| | x | |
Suchmaschinenmarketing (SEA, SEO) anwenden.
| | | x |
die Bedeutung und Verwendung von Keywords beschreiben.
| x | | |
Websites suchmaschinenrelevant gestalten und Tools zur Optimierung der Suchmaschinenergebnisse anwenden.
| | x | x |
digitale Ads-Kampagnen nach Vorgaben umsetzen.
| | | x |
Analytics-, Reporting- und Webmaster-Tools installieren und anwenden.
| | | x |
aus Zugriffsstatistiken mögliche Verbesserungen zur Gestaltung von Websites ableiten.
| | | x |
8.3 E-Mail-Marketing |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
8.3.18 Punkt 3 Punkt eins im Rahmen der übertragenen Aufgaben E-Mail-Marketing-Maßnahmen (zB Ablaufplan, Folgeemails) planen.
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vorgegebene Layouts in E-Mail-Marketing-Tools unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen erstellen und bearbeiten.
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Content für E-Mail-Marketing (zB Texte, Bilder, Grafiken) erarbeiten, testen und optimieren.
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Content in vorgegebene Layouts platzieren.
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E-Mail-Marketing-Produkte nach dem Testlauf versenden und dabei die österreichische Gesetzeslage betreffend E-Mail-Werbung berücksichtigen.
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Reportings erstellen und Dokumentationen gemäß der aktuellen Gesetzeslage hinsichtlich Abmeldungen und Bounces führen.
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8.4 Social Media-Marketing |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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8.4.18 Punkt 4 Punkt eins die Anwendungsbereiche von Social Media-Marketing erklären.
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relevante Social Media-Kanäle sowie deren Ziel- bzw. Nutzergruppen beschreiben.
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Tools (zB Social Media Cockpits) nutzen und Social Media-Auftritte unter Berücksichtigung der jeweiligen unternehmensspezifischen Richtlinien planen und betreuen.
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Content (zB Texte, Bilder, Grafiken) für Social Media-Marketing erstellen.
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Werbung auf Social Media-Plattformen einplanen.
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Communities in Social Media betreuen.
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8.5 Influencer-Marketing |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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8.5.18 Punkt 5 Punkt eins unterschiedliche Influencer-Geschäftsmodelle, Kommunikationsplattformen und Content-Formate darstellen.
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die unterschiedlichen Influencer-Typen (zB Petfluencer, Business-Influencer) beschreiben.
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7. Kompetenzbereich: Grundlagen der Video- und Audiogestaltung |
7.1 Technische Grundlagen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins Grundlagen der Ton-/Licht-/Studio- und Kameratechnik erklären.
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7.1.27 Punkt eins Punkt 2 einen Überblick über die verschiedenen Aufnahmesysteme der Bild- und Ton-produktion geben.
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7.1.37 Punkt eins Punkt 3 sich über die technischen Eigenschaften der Geräte und deren Komponenten (auch mithilfe englischsprachiger Dokumente) informieren.
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7.1.47 Punkt eins Punkt 4 branchenübliche Audio- und Videosignalarten unterscheiden und den zugehörigen Schnittstellen, Anschlüssen und Leitungen zuordnen.
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7.1.57 Punkt eins Punkt 5 unterschiedliche Video- und Audioformate (zB MP4, MOV, WMV, AVI) hinsichtlich ihres Einsatzgebiets beschreiben und entsprechend anwenden.
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7.2 Technisches Setup |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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7.2.17 Punkt 2 Punkt eins dem Auftrag entsprechend das Kamera-, Ton-, Licht- und Studioequipment (zB Aufnahmegeräte, Mikrofonierung, Mischpulte, Stative, Leuchtmittel, Scheinwerfertypen) auswählen und die Eigenschaften der unterschiedlichen Produktionsgeräte beurteilen.
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beim Aufbau und Transport einen sorgsamen und verantwortungsvollen Umgang mit den Geräten pflegen.
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die nötigen Komponenten bzw. Geräte (Kamera-, Licht-, Ton- und Studioequipment) nach Vorgabe aufbauen, an die Energieversorgung anschließen (zB steckfertige Systeme) und deren Einsatzfähigkeit prüfen.
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Komponenten bzw. Geräte auf deren Betriebsbereitschaft (zB geladene Akkus) prüfen und deren Betriebsbereitschaft herstellen.
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die Betriebsbereitschaft der Komponenten bzw. Geräte für den nächsten Einsatz überprüfen und bei Bedarf Maßnahmen einleiten.
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8. Kompetenzbereich: Video- und Audioproduktion |
8.1 Preproduction |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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8.1.18 Punkt eins Punkt eins die inhaltlichen (zB Thema, Genre, Aussage, Zielgruppe) wie auch gestalterischen (zB Einstellungsgrößen, Perspektive, Bildkomposition, Kontraste) Anforderungen eines Auftrages unter Berücksichtigung der bild- und tontechnischen Anforderungen beschreiben.
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8.1.28 Punkt eins Punkt 2 bei der Planung und Vorbereitung von kurzen Video- und Audioproduktionen unter Beachtung gestalterischer und ökonomischer Aspekte sowie zeitlicher Vorgaben mitarbeiten.
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8.1.38 Punkt eins Punkt 3 bei der Erstellung eines Drehplans bzw. Dispos (Aufstellung der Drehtage aus organisatorischer Sicht mit Tagesplanung/Shooting Order) mitwirken.
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8.1.48 Punkt eins Punkt 4 Storyboards in Zusammenarbeit mit Kolleginnen/Kollegen entwerfen.
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8.1.58 Punkt eins Punkt 5 an der Planung und Durchführung von Castings mitwirken.
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8.1.68 Punkt eins Punkt 6 organisatorische Teilaufgaben für Video- und Audioproduktionen übernehmen (zB Einholung von Drehgenehmigungen).
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8.1.78 Punkt eins Punkt 7 ein Pre-Production-Meeting mitvorbereiten und daran teilnehmen.
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8.1.88 Punkt eins Punkt 8 vorbereitende Maßnahmen für die Aufnahme (zB Auflagemaß, Weißabgleich, Monitorabgleich, Tonpegel) durchführen.
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8.1.98 Punkt eins Punkt 9 die Aufnahmegeräte in Betrieb nehmen.
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8.2 Production |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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8.2.18 Punkt 2 Punkt eins Scheinwerfer nach den gestalterischen Anforderungen (zB Lichtcharakter, Lichtrichtung, Filter) einsetzen.
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an der Betreuung der Produktion sowie beim Sicherstellen des Produktionsablaufes mitwirken.
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im Rahmen der Video- und Audioproduktion inhaltliche oder dramaturgische Vorgaben (zB passende Kamerabewegungen) von Drehbüchern oder Storyboards berücksichtigen.
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Bild- und Tonaufnahmen im Team unter Berücksichtigung der technischen (zB Aufzeichnungsformate, Abtastrate) und gestalterischen Vorgaben durchführen.
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bei der Gestaltung von Aufnahmen mit bild-, ton- und lichttechnischen Mitteln (zB Schärfentiefe, Fokus, Brennweite, Blende, Belichtung, Kamerabewegung) aktiv mitwirken.
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mit ausgewählten Methoden die Video- und Tonaufnahme (zB Bild- und Tonpegel) kontrollieren und bereits während der Aufnahme die Bild- und Tonqualität optimieren.
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B-Rolls und/oder Making-Ofs erstellen.
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während der Aufnahme an der Diagnose und Behebung von Fehlern mitwirken.
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Produktionsmaterial nach dem Dreh überspielen, betiteln und sichern.
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8.3 Postproduction |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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8.3.18 Punkt 3 Punkt eins ein Schnittsystem in Betrieb nehmen und sowohl das Betriebssystem als auch die Schnittsoftware einrichten (Netzwerkkonfiguration).
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das angelieferte Bild- und Tonmaterial unter Beachtung der technischen Anforderungen importieren und sichern.
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die Sortierung und Strukturierung des Rohmaterials vornehmen und den Schnitt planen.
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mittels standardisierter Schnittsoftware nach gestalterischen Regeln einen Roh- schnitt durchführen.
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den Rohschnitt gemäß den gestalterischen Vorgaben prüfen und optimieren.
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die Farbbearbeitung nach technischen und gestalterischen Vorgaben (Color-Correction) vornehmen.
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das Tonprodukt gemäß den Kundenwünschen gestalten (zB Tonmontage, Klanggestaltung, Tonmischung, Routing).
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einfache Animationen nach definierten Vorgaben oder unter Anleitung unter Zuhilfenahme standardisierter Software erstellen.
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Titelgrafiken und Grafikinserts herstellen, animieren und implementieren.
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Sprachaufnahmen für die Nachvertonung erstellen und in das Schnittprojekt implementieren.
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Stand- und Laufbildsequenzen unter Zuhilfenahme von Bearbeitungs- und Effektsoftware nachbearbeiten.
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den editierten Schnitt bezüglich der Übereinstimmung mit dem Auftrag beurteilen.
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den editierten Schnitt nach gestalterischen und technischen Vorgaben für die Bereitstellung auf verschiedenen Verwendungs- und Verbreitungswegen in das erforderliche Zielformat exportieren und gegebenenfalls den Kundinnen/Kunden übermitteln.
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audiovisuelle Bewegtbildinhalte in eine digitale Umgebung (zB Websites, Social Media-Plattformen) implementieren.
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Daten von einem Speichermedium auf die vorgegebene Dateiablage übertragen und sie korrekt strukturiert ablegen.
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Daten einschließlich des Endprodukts auf ihre Vollständigkeit kontrollieren sowie mit Umsicht und nach Absprache sichern und archivieren.
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