1. Kompetenzbereich: Berufliches und betriebliches Umfeld |
1.1 Lehrbetrieb |
Die auszubildende Person kann |
1.1.1eins Punkt eins Punkt eins sich in den Räumlichkeiten und im Lehrbetrieb zurechtfinden (zB Sammelplätze, Fluchtwege, Gefahrenbereiche).
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1.1.2eins Punkt eins Punkt 2 die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären, die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche und der betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozesse (zB betriebliche Kosten, Warenfluss) darstellen sowie die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführerin/Geschäftsführer) und ihre Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner im Lehrbetrieb erreichen.
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1.1.3eins Punkt eins Punkt 3 das betriebliche Leistungsangebot (zB Dienstleistungen, Produkte) und das betriebliche Umfeld, insbesondere Branche, Kundinnen und Kunden, Lieferantinnen und Lieferanten, beschreiben.
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1.1.4eins Punkt eins Punkt 4 die für die Branche des Lehrbetriebes geltenden rechtlichen und technischen Standards grundlegend erläutern.
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1.2 Duale Ausbildung und lebenslanges Lernen |
Die auszubildende Person kann |
1.2.1eins Punkt 2 Punkt eins die Grundlagen der Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule sowie der Lehrabschlussprüfung (zB Inhalte, Ausbildungsfortschritte, Ausbildungsplan) erklären.
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1.2.2eins Punkt 2 Punkt 2 die Bedeutung von beruflicher Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens beschreiben und Beispiele konkreter Weiterbildungsangebote nennen.
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1.2.3eins Punkt 2 Punkt 3 Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden sowie digitale Lernmedien nutzen.
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1.3 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Die auszubildende Person kann |
1.3.1eins Punkt 3 Punkt eins ihre Aufgaben auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten erfüllen sowie Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit einhalten, sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren und sich gemäß den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten.
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1.3.2eins Punkt 3 Punkt 2 die Abrechnung ihres Lehrlingseinkommens nachvollziehen (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
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1.3.3eins Punkt 3 Punkt 3 die Aufgaben von behördlichen Aufsichtsorganen, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen erklären.
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1.3.4eins Punkt 3 Punkt 4 einen grundlegenden Überblick über die für sie relevanten Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG) und der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO), BGBl. II Nr. 436/1998 (minderjährige Lehrlinge) bzw. des Arbeitszeitgesetzes (AZG), BGBl. Nr. 461/1969, und Arbeitsruhegesetzes (ARG), BGBl. Nr. 144/1983, (erwachsene Lehrlinge) und des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG), BGBl. I Nr. 66/2004, geben.einen grundlegenden Überblick über die für sie relevanten Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG) und der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 436 aus 1998, (minderjährige Lehrlinge) bzw. des Arbeitszeitgesetzes (AZG), Bundesgesetzblatt Nr. 461 aus 1969,, und Arbeitsruhegesetzes (ARG), Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1983,, (erwachsene Lehrlinge) und des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 66 aus 2004,, geben.
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2. Kompetenzbereich: Sozial- und Methodenkompetenz |
2.1 Selbstorganisation und Aufgabenbearbeitung |
Die auszubildende Person kann |
2.1.12 Punkt eins Punkt eins den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen, diese nach Prioritäten reihen, selbst organisieren und zeitgerecht durchführen (zB für einen effizienten Arbeitsablauf sorgen).
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2.1.22 Punkt eins Punkt 2 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität (zB Lösungen für auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen eigenständig treffen) reagieren.
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2.1.32 Punkt eins Punkt 3 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen unter Einhaltung innerbetrieblicher Vorgaben (auch aus branchenspezifischen englischsprachigen Dokumenten) selbstständig be- schaffen.
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2.2 Team- und Projektarbeit |
Die auszubildende Person kann |
2.2.12 Punkt 2 Punkt eins in unterschiedlich zusammengesetzten Teams (zB heterogen, divers) arbeiten, kommunizieren und teamorientiert Aufgaben übernehmen.
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die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten (zB Zeitplan, Projektfortschritt, Verantwortungen) erläutern.
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2.3 Zielgruppengerechtes Verhalten und Entrepreneurship |
Die auszubildende Person kann |
2.3.12 Punkt 3 Punkt eins erklären, warum Kundinnen und Kunden für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen und diesen Fokus bei der Erfüllung aller ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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mit verschiedenen Personengruppen (zB Ausbilderinnen und Ausbildern, Führungskräften, Kolleginnen und Kollegen, Kundinnen und Kunden, Lieferantinnen und Lieferanten) unter besonderer Bedachtnahme auf Menschen mit Behinderungen, bedarfsgerecht und angemessen kommunizieren, sich dabei betriebsadäquat verhalten und kulturelle und branchenspezifische Geschäftsgepflogenheiten berücksichtigen.
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die Grundsätze unternehmerischen Denkens bei ihren Aufgaben berücksichtigen und kostenbewusst handeln.
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2.4 Berufsethik |
Die auszubildende Person kann |
2.4.12 Punkt 4 Punkt eins Diskriminierungen, insbesondere im Hinblick auf Diversität und Gleichstellung der Geschlechter, im betrieblichen Umfeld erkennen und entsprechend den vorgesehenen Instrumenten, handeln.
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rechtliche Vorgaben bzgl. Korruption und Compliance-Regelungen des Lehrbetriebs berücksichtigen.
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3. Kompetenzbereich: Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit |
3.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
3.1.13 Punkt eins Punkt eins die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der innerbetrieblichen Qualitätsstandards ausrichten.
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3.1.23 Punkt eins Punkt 2 am innerbetrieblichen Verbesserungsprozess (zB betreffend Sicherheit, Effizienz, Qualität) mitwirken.
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3.1.33 Punkt eins Punkt 3 die für den Betrieb relevanten Standards bewusst anwenden.
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3.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Die auszubildende Person kann |
3.2.13 Punkt 2 Punkt eins funktionstüchtige und sichere Betriebs- und Hilfsmittel verantwortungsbewusst anwenden bzw. einsetzen.
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gesetzliche und innerbetriebliche Sicherheitsvorschriften, insbesondere in Bezug auf die persönliche Schutzausrüstung (PSA), einhalten sowie Gefahren in ihrem Arbeitsbereich und am Arbeitsweg erkennen und sich entsprechend verhalten.
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für Ordnung und Sauberkeit in ihrem Arbeitsbereich sorgen.
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die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens (zB richtiges Sitzen, Heben und Tragen) anwenden
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sich im Notfall richtig verhalten und bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen (zB Hilfe holen) ergreifen.
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gesetzliche und betriebliche Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen.
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3.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Die auszubildende Person kann |
3.3.13 Punkt 3 Punkt eins die Bedeutung des Umwelt- und Klimaschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
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die relevanten gesetzlichen und innerbetrieblichen Umweltschutzvorschriften verstehen und auf deren Einhaltung achten.
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Ressourcen (zB Energie, Material) sparsam, nachhaltig und effizient verwenden sowie Abfall vermeiden und die Mülltrennung, -verwertung und -entsorgung nach gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
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4. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten |
4.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Die auszubildende Person kann |
4.1.14 Punkt eins Punkt eins die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben (zB Betriebsgeheimnisse wahren, Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigen, zur Datenanwendung und Datenspeicherung) einhalten.
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4.1.24 Punkt eins Punkt 2 potenzielle Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
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4.1.34 Punkt eins Punkt 3 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Software, Hardware, Passwörtern).
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4.2 Digitale Anwendungen |
Die auszubildende Person kann |
4.2.14 Punkt 2 Punkt eins betriebsspezifische Software oder digitale Tools selbständig verwenden.
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sich in der betriebsspezifischen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden und darin relevante Informationen (zB gespeicherte Dateien) finden.
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Suchmaschinen für die Online-Recherche nutzen und dabei die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
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4.3 Digitale Kommunikation |
Die auszubildende Person kann |
4.3.14 Punkt 3 Punkt eins unterschiedliche im Lehrbetrieb verwendete digitale Kommunikationsformen anlassbezogen verwenden.
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verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.
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6. Kompetenzbereich: Grundlagen der Beschichtungstechnik |
6.1 Grundlagen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
6.1.16 Punkt eins Punkt eins die Herstellung, Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften und Lagerbedingungen von unterschiedlichen Beschichtungsstoffen (zB Anstrichmittel, Lacke, Beizen, Lasuren, Wachse, Holzschutzmittel) beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.
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6.1.26 Punkt eins Punkt 2 die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften und Lagerbedingungen weiterer im Betrieb zum Einsatz kommender Werkstoffe und Hilfsstoffe (zB Spachtelmassen, Kitte, Desinfektionsmittel, Algenentferner, Verdünnungen), beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.
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6.1.36 Punkt eins Punkt 3 die betriebsspezifischen Beschichtungsstoffe sowie weitere Werk- und Hilfsstoffe unter Beachtung der von diesen eventuell ausgehenden Gefahren (Sicherheitsdatenblätter) stoff- und umweltgerecht (keine Verunreinigung von Boden oder Grundwasser) lagern.
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6.1.46 Punkt eins Punkt 4 den Aufbau unterschiedlicher Untergründe, wie Holz, Mauerwerk, Putz, Beton, Leichtbauplatten, Metalle und Kunststoffe und deren Eigenschaften in Bezug auf das Aufbringen von Beschichtungsstoffen mit verschiedenen Arbeitstechniken (Beschichtungseignung) und die Notwendigkeit etwaiger Vorbehandlungen beschreiben.
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6.1.56 Punkt eins Punkt 5 die bauphysikalischen Grundlagen betreffend Gebäudehülle in Bezug auf Undichtheiten (zB Feuchtigkeitsschäden), Wärmedämmung (zB Entstehung von Wärmeberücken) und Luftdichtheit sowie deren Auswirkungen (zB mikrobiellen Befall) in Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten erläutern.
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6.1.66 Punkt eins Punkt 6 die Bedeutung der Farblehre und Farbordnungssysteme sowie die Anwendung der Farbpsychologie bei gestalterischen und auszuführenden Arbeiten berücksichtigen.
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6.1.76 Punkt eins Punkt 7 die Grundlagen der Stilkunde, soweit diese für ihre Arbeiten von Bedeutung sind, erläutern.
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6.1.86 Punkt eins Punkt 8 die Handhabung und Verwendung der berufsspezifischen Handwerkzeuge und handgeführten Maschinen (zB Pinsel, Bürsten, Walzen, Roller, Spachtel, Rührer, Schleifmaschinen, Airless-Geräte, Spritz- und Sprühgeräte, Sandstrahlgeräte, Abbrenngeräte) erläutern, diese bei unterschiedlichen Arbeiten anwenden und nach Gebrauch umweltgerecht reinigen sowie instandhalten.
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6.1.96 Punkt eins Punkt 9 die Funktionsweise und Bedienung der berufsspezifischen Maschinen und Anlagen (zB Wasch- und Spaltanlagen, Absauganlagen, Luftreiniger, Elektroheizer, Trockengeräte, Luftentfeuchter) erläutern, diese bei unterschiedlichen Arbeiten anwenden und nach Gebrauch umweltgerecht reinigen sowie instandhalten.
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6.2 Technische Unterlagen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
6.2.16 Punkt 2 Punkt eins technische Unterlagen lesen (zB Skizzen, Zeichnungen, Pläne, Bearbeitungshinweise, Verarbeitungshinweise, technische Merkblätter, Farbvorlagen, Sicherheitsdatenblätter, Normen wie die ÖNORM B 2230, Richtlinien) und daraus benötigte Informationen entnehmen und anwenden.
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Skizzen, Entwürfe, Pausen, Schablonen, Darstellungen und einfache Pläne im eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Vorgaben per Hand erstellen.
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das computerunterstützte Erstellen von Skizzen, Entwürfen, Pausen, Schablonen, Darstellungen und einfachen Plänen beschreiben.
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etwaige Mängel (zB Unvollständigkeiten) in technischen Unterlagen erkennen, beschreiben und an die zuständige Stelle rückmelden.
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6.3 Messtechnik |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
6.3.16 Punkt 3 Punkt eins die Anwendungen und Einsatzgebiete sowie Handhabung von unterschiedlichen analogen und digitalen Messgeräten (zB Farbmessgerät, Maßband, Laserdistanzmessgerät, Glanzmessgerät, Thermometer, Schichtdickenmessgerät, Hygrometer, Farbmessgerät) für berufsspezifische Größen (zB Längen, Flächen, Schichtstärken, Temperaturen, Feuchtigkeit, pH-Wert) erklären.
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unterschiedliche Messgeräte für berufsspezifische Größen auftragsbezogen auswählen sowie bei Messungen äußere Einflüsse berücksichtigen und Handhabungsfehler vermeiden.
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berufsspezifische Größen unter Anwendung von Messgeräten messen und ermittelte Daten dokumentieren.
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die bei der Messung von berufsspezifischen Größen ermittelten Daten auf Plausibilität prüfen, beurteilen, interpretieren und eventuelle, weiterführende Berechnungen durchführen.
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6.4 Qualitätssicherung und Dokumentation |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
6.4.16 Punkt 4 Punkt eins fortlaufende Qualitätskontrollen während der auszuführenden Arbeiten hinsichtlich Ver- oder Bearbeitungsfehler durchführen und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen (zB Meldungen, Ausbesserungsarbeiten, Nacharbeiten) einleiten.
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die ausgeführten Arbeiten hinsichtlich Ver- oder Bearbeitungsfehler überprüfen und bei Bedarf Maßnahmen (zB Meldungen, Ausbesserungsarbeiten, Nacharbeiten) einleiten.
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Dokumentationen über die Arbeitsabläufe sowie über Arbeitsstunden und Materialverbrauch (wie zB Pflichtenhefte, Übergabeprotokolle, Aufmaßabrechnung, Aufmaßtabellen, Bautagebücher), auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme, anlegen.
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7. Kompetenzbereich: Beschichtungstechnik |
7.1 Arbeitsvorbereitung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins die für anstehende Arbeiten notwendigen Beschichtungsstoffe und weitere Werk- und Hilfsstoffe aus dem Lager entnehmen und überprüfen.
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7.1.27 Punkt eins Punkt 2 Handwerkzeuge und handgeführte Maschinen sowie Beschichtungsstoffe und weitere Werk- und Hilfsstoffe usw. im Rahmen der Arbeitsplanung und -vorbereitung auftragsbezogen vorbereiten.
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7.1.37 Punkt eins Punkt 3 beim Einrichten und Absichern von Baustellen oder anderen Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten auf Baustellen mitwirken.
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7.1.47 Punkt eins Punkt 4 Baustellen einrichten und absichern oder andere Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten auf Baustellen ergreifen.
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7.1.57 Punkt eins Punkt 5 erforderliche Gerüste, Leitern, Aufstiegshilfen und Arbeitsbühnen samt eventuell notwendigen Abplanungen und Einhausungen zum Schutz gegen Witterungs- und Umwelteinflüsse, unter Beachtung der jeweiligen Sicherheitsvorschriften (zB Standsicherheit, Verankerung, Abstand zur Wand, normgerechte Aufstiege, Sturzsicherungen), für die im Rahmen des eigenen Lehrbetriebes auszuführenden Tätigkeiten, aufstellen.
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7.1.67 Punkt eins Punkt 6 an Beschichtungsflächen angrenzende oder zu schützende Bereiche (zB Böden, Einrichtungsgegenstände, nicht zu beschichtende Bauteile) durch Abdecken und Abkleben mit entsprechenden Schutzmaterial (zB Malervlies, Klebeband) vor Verschmutzungen schützen.
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7.1.77 Punkt eins Punkt 7 Arbeitsbereiche mit dafür geeigneten Maschinen und Anlagen (zB Absauganlagen, Luftreiniger, Staubsauger, Elektroheizer, Kondensattrockner, Trockengeräte, Luftentfeuchter) belüften und klimatisieren.
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7.2 Vorbereitung von Untergründen und Materialien |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
7.2.17 Punkt 2 Punkt eins unterschiedliche Untergründe wie Holz und Holzwerkstoffe, Mauerwerk, Putz, Beton, Leichtbauplatten, Metalle und Kunststoffe prüfen (zB Augenscheinprüfung, Abklopfen, mit Messgeräten für Feuchtigkeit und Temperatur, Benetzungsprobe, Haftungsprobe, Indikatorpapier, eventuell vorhandene Gefahrstoffe erkennen) und entscheiden, mit welchen Beschichtungsstoffen und Arbeitstechniken der Untergrund beschichtbar ist und beurteilen, ob eine Vorbehandlung (zB wegen Abplatzungen, Rissen, Ausblühungen, Verschmutzungen, mangelnder Festigkeit, Vermoosung, Veralgung) notwendig ist.
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Untergründe reinigen (zB durch Abkehren, Abwaschen) und eventuell bestehende Beschichtungen entfernen (zB durch Abspachteln, Abschleifen, Abstrahlen, Abbeizen, Ablaugen, Abbrennen).
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Untergründe für Beschichtungen vorbereiten (zB durch Schleifen, Entrosten, Neutralisieren, Netzmittelwäsche) um zB Salzausblühungen oder Rost zu entfernen.
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Gefahren, welche von einem mikrobiellen Befall in Innenräumen ausgehen, erläutern, die Beseitigung und Präventionsmaßnahmen (optimales Wohnklima) beschreiben sowie ein Gefährdungsprotokoll (für kontaminierte Flächen der Stufe 0, 1 und 2) grundlegend interpretieren.
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mikrobiellen Befall bzw. kontaminierte Flächen im Innen- und Außenbereich der Gefährdungsklassen 0, 1 oder 2 mit geeigneten Mitteln und unter Staubbindung sowie Verwendung der passenden persönlichen Schutzausrüstung beseitigen.
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Beeinträchtigungen, welche von einem biologischen Befall (Pilze, Algen) an Innen- und Außenflächen ausgehen, erläutern und die Beseitigung und Präventionsmaßnahmen beschreiben.
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biologischen Befall mittels Druckwasserreinigung und anschließendem Aufbringen eines Algenentferners und unter Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung, insbesondere einer Atemschutzmaske, und unter Einhaltung der Umweltschutzauflagen beseitigen.
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Gefahren, welche von umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Untergründen oder Beschichtungen ausgehen sowie mögliche Beseitigungsmaßnahmen beschreiben.
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umwelt- oder gesundheitsgefährdende Untergründe oder Beschichtungen mit geeigneten Mitteln und unter Staubbindung sowie Verwendung der passenden persönlichen Schutzausrüstung beseitigen.
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unterschiedliche Hilfsstoffe (zB Spachtelmassen, Kitte, Kunstharze wie Epoxidharze, Polyurethanharze) gemäß Verarbeitungsrichtlinien und unter Berücksichtigung der jeweiligen Sicherheitsmaßnahmen mischen oder zubereiten.
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Unebenheiten an Untergründen unter Berücksichtigung des aufzubringenden Beschichtungsstoffes ausgleichen (zB durch Kitten, Überziehen, Spachteln).
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Klebe- und Armierungsarbeiten an Untergründen ausführen.
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Farbtöne unter Berücksichtigung der benötigten Menge manuell abstimmen, mischen und nachmischen.
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die Funktion und Bedienung einer Farbmischanlage (zB Scannen und Erkennen von Farbtönen, automatisches Mischen) zum Mischen und Nachmischen von Farbtönen beschreiben.
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7.3. Beschichten |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
7.3.17 Punkt 3 Punkt eins den Aufbau von Beschichtungen auf verschiedenen Untergründen wie zB Holz und Holzwerkstoffe, Mauerwerk, Putz, Beton, Leichtbauplatten, Metalle und Kunststoffe unter Beachtung von Aspekten wie Anforderungen, Nutzung und klimatischen Verhältnissen erläutern.
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die verschiedenen Arbeitstechniken und Arbeitsvorgänge sowie die dazu notwendigen Handwerkzeuge und Maschinen zum Aufbringen von Beschichtungen (Grund-, Zwischen und Schlussbeschichtung) auf verschiedene Untergründe wie zB Holz und Holzwerkstoffe, mineralische Untergründe wie Mauerwerk, Putz, Beton, Leichtbauplatten, Metalle und Kunststoffe beschreiben.
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Grundbeschichtungen (zB Imprägnierung, Tiefengrundierung, Haftgrundierung, Rostschutzgrundierung, Holzgrundierung) auf Untergründe mit dafür geeigneten Handwerkzeugen oder Maschinen aufbringen, um zB sandige oder poröse Untergründe zu verfestigen oder unterschiedliches Saugverhalten auszugleichen.
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Zwischen- und Schlussbeschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffe unter Anwendung der dazu notwendigen Arbeitstechniken und Arbeitsvorgänge (zB Streichen, Lackieren, Spritzen) mit dafür geeigneten Handwerkzeugen oder Maschinen aufbringen.
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Schlussbeschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen unter Anwendung der dazu notwendigen Arbeitstechniken und Arbeitsvorgänge (zB Versiegeln, Wachsen, Polieren, Ölen) mit dafür geeigneten Handwerkzeugen oder Maschinen nachbearbeiten.
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Zwischen- und Schlussbeschichtungen auf Metalle, Kunststoffe und Glas unter Anwendung der dazu notwendigen Arbeitstechniken und Arbeitsvorgänge (zB Streichen, Lackieren, Spritzen) mit dafür geeigneten Handwerk- zeugen oder Maschinen aufbringen.
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Zwischen- und Schlussbeschichtungen auf mineralischen und organischen Untergründen wie Mauerwerk, Putz, Beton, Leichtbauplatten (zB Wärmedämmplatten, Akustikplatten) unter Anwendung der dazu notwendigen Arbeitstechniken und Arbeitsvorgänge (zB Beschneiden, Streichen, Rollen, Spritzen, Verputzen, Verkleben) mit dafür geeigneten Handwerkzeugen oder Maschinen aufbringen.
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Schlussbeschichtungen auf mineralischen und organischen Untergründen wie Mauerwerk, Putz, Beton, Leichtbauplatten (zB Wärmedämmplatten, Akustikplatten) unter Anwendung der dazu notwendigen Arbeitstechniken und Arbeitsvorgänge (zB Versiegeln, Imprägnieren, Hydrophobieren) mit dafür geeigneten Handwerkzeugen oder Maschinen schützen.
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Kunstharzbeschichtungen (Epoxidharz- und Polyurethanharz- Beschichtungen) auf Betonoberflächen unter Anwendung der dazu notwendigen Arbeitstechniken und Arbeitsvorgänge (Grundieren, Beschichten, Versiegeln) mit dafür geeigneten Handwerkzeugen oder Maschinen herstellen.
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Wand-, Boden- und Deckenbeläge (zB Textilien, Tapeten, Vliese, Gewebe) unter Anwendung der dazu notwendigen Arbeitstechniken und Arbeitsvorgänge mit dafür geeigneten Handwerkzeugen oder Maschinen herstellen.
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Armierungen bzw. Unterputze und Oberputze im Dünnputzverfahren auf mineralische Untergründe wie Mauerwerk, Putz, Beton, Leichtbauplatten und andere Untergründe (zB Wärmedämmplatten) unter Anwendung der dazu notwendigen Arbeitstechniken und Arbeitsvorgänge mit dafür geeigneten Handwerkzeugen oder Maschinen aufbringen.
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unterschiedliche Abdichtungen (zB für Anschluss- und Dehnfugen) mit geeigneten Materialien (zB Dichtstoffe, Profile, Dichtbänder, Dichtungsbahnen) unter Anwendung der dazu notwendigen Arbeitstechniken und Arbeitsvorgänge mit dafür geeigneten Handwerkzeugen herstellen.
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Verbundabdichtungen durch Anwenden verschiedener Verbundabdichtungssysteme mit geeigneten Materialien (zB Kunststoffdispersionen, Dichtschlämme, Dichtbänder, Dichtungsbahnen) unter Anwendung der dazu notwendigen Arbeitstechniken und Arbeitsvorgänge mit dafür geeigneten Handwerkzeugen für weiterführende Arbeiten herstellen.
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7.4 Beschichtungsmängel und -schäden |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
7.4.17 Punkt 4 Punkt eins die Ursachen (zB unzureichende Reinigung und Untergrundvorbehandlung, Mischfehler, zu geringe bzw. zu hohe Schichtdicke) des Entstehens sowie das Erkennen von Beschichtungsmängeln und -schäden (zB Risse, Abplatzungen, Haftprobleme) samt den Behebungsmöglichkeiten beschreiben.
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Beschichtungsmängel und -schäden (zB Risse, Abplatzungen, Haftprobleme) unter Anwendung der für die Behebung dieser Mängel oder Schäden notwendigen Arbeitstechniken und Arbeitsvorgänge mit dafür geeigneten Handwerkzeugen oder Maschinen beheben oder andere Maßnahmen einleiten.
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unterschiedliche Untergründe unter Beachtung der Vorgaben der ÖNORM B 2230 in Stand setzen und armieren.
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8. Kompetenzbereich: Spezielle Arbeitstechniken |
8.1 Spezialbeschichtungen und Objektverbesserung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
8.1.18 Punkt eins Punkt eins die verschiedenen Arbeitstechniken und Arbeitsvorgänge sowie die dazu notwendigen Beschichtungsmaterialien (zB Flüssiglacke, metallische Überzüge), Handwerkzeuge und Maschinen zum Aufbringen von Spezialbeschichtungen als Schutzfunktion (zB gegen Korrosion, Brand, Chemikalien, Süß- und Salzwasser, Schall, biologischen Befall) auf organischen und anorganischen Untergründen grundlegend beschreiben.
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8.1.28 Punkt eins Punkt 2 Spezialbeschichtungen als Schutzfunktion (zB gegen Korrosion, Brand, Chemikalien, Süß- und Salzwasser, Schall, biologischer Befall) auf organischen und anorganischen Untergründen unter Anwendung der dazu notwendigen Arbeitstechniken und Arbeitsvorgänge mit dafür geeigneten Handwerkzeugen oder Maschinen aufbringen.
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8.1.38 Punkt eins Punkt 3 die verschiedenen Arbeitstechniken und Arbeitsvorgänge sowie die dazu notwendigen Beschichtungsmaterialien (zB Epoxid, Polyurethan, Glasfaser) und Plattenwerkstoffe (zB WDVS Wärmedämmverbundsysteme, Akustiksysteme, Calcium-Silikat-Platten), Handwerkzeuge und Maschinen zum Aufbringen bzw. Montieren von Wärmedämmungen auf organischen und anorganischen Untergründen grundlegend beschreiben.
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8.1.48 Punkt eins Punkt 4 Beschichtungsmaterialien (zB Epoxid, Polyurethan, Glasfaser) und Plattenwerkstoffe (zB WDVS Wärmedämmverbundsysteme, Akustiksysteme, Calcium-Silikat-Platten) zur Innen- und Außendämmung auf organischen und anorganischen Untergründen unter Anwendung der dazu notwendigen Arbeitstechniken und Arbeitsvorgänge mit dafür geeigneten Handwerkzeugen oder Maschinen aufbringen bzw. montieren.
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8.2 Dekorative und historische Maltechniken |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
8.2.18 Punkt 2 Punkt eins die verschiedenen Arbeitstechniken (Lasier-, Kolorier- und Spritztechniken) und Arbeitsvorgänge sowie die dazu notwendigen Beschichtungsmaterialien, Handwerkzeuge (zB Schwämme) und Maschinen zum Herstellen von dekorativer Malerei sowie von Imitaten (zB Holz-, Stein-, Marmor-, Textil-, und Metallimitationen sowie Riss- und Bruchimitationen) auf verschiedenen Untergründen grundlegend beschreiben.
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Arbeiten der dekorativen Malerei und Imitate (zB Holz-, Stein-, Marmor-, Textil-, und Metallimitationen sowie Riss- und Bruchimitationen) auf verschiedenen Untergründen unter Anwendung der dazu notwendigen Arbeitstechniken (Lasier-, Kolorier- und Spritztechniken) und Arbeitsvorgänge mit dafür geeigneten Handwerkzeugen anfertigen.
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die verschiedenen Arbeitstechniken und Arbeitsvorgänge (Entwerfen und Gestalten von Zier- und Schmuckbeschichtungen, der Heraldik, von Ornamenten, Schriften, Mustern, Strukturen inklusive Anwenden manueller Vergrößerungsmethoden) sowie die dazu notwendigen Beschichtungsmaterialien, Handwerkzeuge und Maschinen zum Aufbringen auf verschiedene Untergründe grundlegend beschreiben.
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organische und anorganische Zier- und Schmuckbeschichtungen, Heraldik, Ornamente, Schriften, Muster und Strukturen entwerfen und gestalten sowie diese unter Anwendung der dazu notwendigen Arbeitstechniken und Arbeitsvorgänge mit dafür geeigneten Handwerkzeugen und Maschinen auf verschiedene Untergründe aufbringen und herstellen, sowie auch vorgefertigte Zierprofile im Innen- und Außenbereich anbringen.
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die Aufgabenbereiche der Denkmalpflege und bei einer restauratorischen Betreuung sowie die Zusammenarbeit bei Arbeiten an historischen Objekten erläutern.
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historische Rezepturen samt deren Herstellung (Vorbereiten von Bindemitteln, geeigneten Pigmenten, Farb- und Füllstoffen), Beschichtungsstoffe (zB Kalk-, Kasein- und Emulsionsfarben, Ölfarben sowie Überzugsmittel), historische Schriftformen und Arbeitstechniken erkennen und beschreiben.
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historische Beschichtungstechniken (zB Pinsel-, Spritz- und Spachteltechniken) zur Herstellung von Fresco- und Seccomalerei, Imitationen, Illusionsmalerei und Schriftformen grundlegend ausführen.
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