1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld |
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation |
Die auszubildende Person kann |
1.1.1eins Punkt eins Punkt eins sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.
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1.1.2eins Punkt eins Punkt 2 die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.
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1.1.3eins Punkt eins Punkt 3 die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche sowie der betrieblichen Prozesse darstellen.
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1.1.4eins Punkt eins Punkt 4 die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführer/in) und ihre Ansprechpartner/innen im Lehrbetrieb erreichen.
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1.1.5eins Punkt eins Punkt 5 die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs |
Die auszubildende Person kann |
1.2.1eins Punkt 2 Punkt eins das betriebliche Leistungsangebot beschreiben.
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1.2.2eins Punkt 2 Punkt 2 das Leitbild bzw. die Ziele des Lehrbetriebs erklären.
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1.2.3eins Punkt 2 Punkt 3 die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).
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1.2.4eins Punkt 2 Punkt 4 Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Zielgruppen).
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1.3 Branche des Lehrbetriebs |
Die auszubildende Person kann |
1.3.1eins Punkt 3 Punkt eins einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends).
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1.3.2eins Punkt 3 Punkt 2 die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.
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1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten |
Die auszubildende Person kann |
1.4.1eins Punkt 4 Punkt eins den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).
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1.4.2eins Punkt 4 Punkt 2 Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
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1.4.3eins Punkt 4 Punkt 3 die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.
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1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Die auszubildende Person kann |
1.5.1eins Punkt 5 Punkt eins auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling ihre Aufgaben erfüllen.
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1.5.2eins Punkt 5 Punkt 2 Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Pünktlichkeit einhalten und sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
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1.5.3eins Punkt 5 Punkt 3 sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten.
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1.5.4eins Punkt 5 Punkt 4 die Abrechnung zu ihrem Lehrlingseinkommen interpretieren (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
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1.5.5eins Punkt 5 Punkt 5
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1.5.6eins Punkt 5 Punkt 6 Aufgaben von behördlichen Aufsichtsorganen, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen erklären.
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1.5.7eins Punkt 5 Punkt 7 einen grundlegenden Überblick über die für sie relevanten Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG) und der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO), BGBl. II Nr. 436/1998 (minderjährige Lehrlinge) bzw. des Arbeitszeitgesetzes (AZG), BGBl. Nr. 461/1969, und Arbeitsruhegesetzes (ARG), BGBl. Nr. 144/1983, (erwachsene Lehrlinge) und des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG), BGBl. I Nr. 66/2004, geben.einen grundlegenden Überblick über die für sie relevanten Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG) und der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 436 aus 1998, (minderjährige Lehrlinge) bzw. des Arbeitszeitgesetzes (AZG), Bundesgesetzblatt Nr. 461 aus 1969,, und Arbeitsruhegesetzes (ARG), Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1983,, (erwachsene Lehrlinge) und des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 66 aus 2004,, geben.
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1.6 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung |
Die auszubildende Person kann |
1.6.1eins Punkt 6 Punkt eins ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
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1.6.2eins Punkt 6 Punkt 2 den eigenen Arbeitsplatz sauber und in Ordnung halten.
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1.6.3eins Punkt 6 Punkt 3 den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
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1.6.4eins Punkt 6 Punkt 4 für einen effizienten Arbeitsablauf sorgen.
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1.6.5eins Punkt 6 Punkt 5 Aufgaben, die von anderen fachkundigen Personen (zB Technikern/Technikerinnen, Elektrotechniker/Elektrotechnikerinnen) übernommen werden müssen, identifizieren (zB bei Fehlfunktionen oder Störungen an Sortiermaschinen).
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1.6.6eins Punkt 6 Punkt 6 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
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1.6.7eins Punkt 6 Punkt 7 Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
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1.6.8eins Punkt 6 Punkt 8 in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird.
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1.6.9eins Punkt 6 Punkt 9 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
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1.6.10eins Punkt 6 Punkt 10 in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
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1.6.11eins Punkt 6 Punkt 11 die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen.
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1.6.12eins Punkt 6 Punkt 12 Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen.
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1.6.13eins Punkt 6 Punkt 13 die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für ihre Tätigkeit einbringen.
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1.7 Zielgruppengerechte Kommunikation |
Die auszubildende Person kann |
1.7.1eins Punkt 7 Punkt eins mit verschiedenen Zielgruppen (Ausbildern/Ausbilderinnen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Kunden/Kundinnen, Lieferanten/Lieferantinnen) kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten.
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1.7.2eins Punkt 7 Punkt 2 ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten.
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1.7.3eins Punkt 7 Punkt 3 berufsadäquat und betriebsspezifisch in einer Fremdsprache kommunizieren (zB aus englisch- sprachigen Datenblättern Informationen entnehmen).
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1.8 Kundenorientiertes Agieren (Unter Kundinnen/Kunden werden sämtliche Adressaten der betrieblichen Leistung verstanden.) |
Die auszubildende Person kann |
1.8.1eins Punkt 8 Punkt eins erklären, warum Kunden/Kundinnen für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
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1.8.2eins Punkt 8 Punkt 2 die Kundenorientierung bei der Erfüllung aller ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.8.3eins Punkt 8 Punkt 3 mit unterschiedlichen Kundensituationen kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.
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2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten |
2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
2.1.12 Punkt eins Punkt eins betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen.
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2.1.22 Punkt eins Punkt 2 an der Entwicklung von innerbetrieblichen Qualitätsstandards mitwirken.
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2.1.32 Punkt eins Punkt 3 die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
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2.1.42 Punkt eins Punkt 4 die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung ein- bringen.
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2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Die auszubildende Person kann |
2.2.12 Punkt 2 Punkt eins Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
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rechtliche und betriebliche Sicherheitsvorschriften einhalten, insb. in Bezug auf die persönliche Schutzausrüstung.
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Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen im Überblick beschreiben.
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berufsbezogene Gefahren, wie Sturz- und Brandgefahr, in ihrem Arbeitsbereich erkennen (zB Stolpergefahren bei Montagetätigkeiten, Gefahren durch stumpfe Werkzeuge) und sich entsprechend den Arbeitsschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
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sich im Notfall richtig verhalten.
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bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
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die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden (zB richtiges Heben, Tragen, Bewegen von Lasten).
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2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Die auszubildende Person kann |
2.3.12 Punkt 3 Punkt eins die Bedeutung des Umweltschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
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die Mülltrennung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
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Werk- und Hilfsstoffe sowie Problemstoffe fachgerecht entsorgen.
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energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam einsetzen (zB Resteverwertung).
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3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten |
3.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Die auszubildende Person kann |
3.1.13 Punkt eins Punkt eins die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Datenschutz-Grundverordnung).
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3.1.23 Punkt eins Punkt 2 Urheberrecht und Datenschutzbestimmungen beachten.
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3.1.33 Punkt eins Punkt 3 Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
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3.1.43 Punkt eins Punkt 4 Maßnahmen treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten (zB rasche Verständigung des Datenschutzbeauftragten bzw. der verantwortlichen IT-Administration).
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3.1.53 Punkt eins Punkt 5 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vom Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware).
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3.2 Software und weitere digitale Anwendungen |
Die auszubildende Person kann |
3.2.13 Punkt 2 Punkt eins unterschiedliche Software bzw. Apps kompetent verwenden, zB für Textverarbeitung, Tabellen-kalkulation, Präsentationserstellung, Kommunikation, Datenbanken.
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Inhalte unter Einhaltung der betriebsinternen Vorgaben selbst entwickeln bzw. vorhandene In-halte editieren und zielgruppengerecht aufbereiten (zB Dokumentationen, Materialbedarfsberechnungen).
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mit betrieblichen Datenbanken arbeiten (zB Daten erfassen, aktualisieren).
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Inhalte aus verschiedenen Datenquellen beschaffen und zusammenfügen.
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Probleme im Umgang mit Software und digitalen Anwendungen lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet nach Problemlösungen recherchieren).
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3.3 Digitale Kommunikation |
Die auszubildende Person kann |
3.3.13 Punkt 3 Punkt eins ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Social Media).
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eine geeignete Kommunikationsform anforderungsgerecht auswählen.
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verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.
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3.4 Datei- und Ablageorganisation |
Die auszubildende Person kann |
3.4.13 Punkt 4 Punkt eins sich in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Programme finden).
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in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur arbeiten und dabei die Grundregeln eines effizienten Dateimanagements berücksichtigen (zB Ordner anlegen, Vergabe von Dateinamen).
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sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
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Ordner und Dateien unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben teilen (zB unter Nutzung von Cloud-Diensten, VPN).
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3.5 Informationssuche und -beschaffung |
Die auszubildende Person kann |
3.5.13 Punkt 5 Punkt eins Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient nutzen.
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nach gespeicherten Dateien suchen.
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in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
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in Datenbankanwendungen Daten filtern.
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3.6 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen |
Die auszubildende Person kann |
3.6.13 Punkt 6 Punkt eins die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
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Daten und Informationen interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.
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Daten und Informationen strukturiert aufbereiten.
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4. Kompetenzbereich: Grundlagen Brief- und Paketlogistik |
4.1 Betriebswirtschaftliche und organisatorische Grundlagen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
4.1.14 Punkt eins Punkt eins die betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen auf die Rentabilität beschreiben.
| | x | x |
4.1.24 Punkt eins Punkt 2 verschiedene betriebswirtschaftliche und logistische Kennzahlen samt deren Entstehung, Erhebung und Interpretation erläutern.
| | x | x |
4.1.34 Punkt eins Punkt 3 bei der Erhebung von Kennzahlen mitarbeiten und Reports in Hinblick auf abzuleitende Maßnahmen betreffend die Optimierung von Produktivität und Qualität sowie Termineinhaltung interpretieren.
| | | x |
4.1.44 Punkt eins Punkt 4 Zahlungseingänge und -ausgänge ordnungsgemäß erfassen sowie den Kassastand überprüfen.
| | | x |
4.1.54 Punkt eins Punkt 5 mit Formularen und Vordrucken arbeiten.
| x | | |
4.1.64 Punkt eins Punkt 6 die branchen- und betriebsspezifischen Beschaffungsmöglichkeiten und der organisatorischen Durchführung der Beschaffung beschreiben.
| | x | |
4.1.74 Punkt eins Punkt 7 bei der Ermittlung des Bedarfs an internen Betriebsmitteln (zB Formulare, Laufzettel, Vordrucke, Aufkleber) mitwirken.
| x | | |
4.1.84 Punkt eins Punkt 8 interne Betriebsmittel (zB Formulare, Laufzettel, Vordrucke, Aufkleber) nach betrieblichen Vorgaben anfordern.
| | x | |
4.2 Branchenspezifische Grundlagen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
4.2.14 Punkt 2 Punkt eins die distributionsbezogenen Bestimmungen (Vorschriften zum Datenschutz, Zustellgesetz, Postmarktgesetz, AGBs) im persönlichen Tätigkeitsbereich beachten und einhalten.
| x | | |
das betriebsspezifische Sortiment hinsichtlich der Zusammensetzung, Eigenschaften (insb. Format, Gewicht, Preis, Destination und Zeitrahmen) und Verwendungsmöglichkeiten sowie in Zusammenhang mit diesem stehende Serviceleistungen wie Zustellung, Umleitung, Abstellung, Nachsendung und Sendungsverfolgung erklären.
| x | x | |
den betriebsspezifischen (samt der digitalen Erfassung, Steuerung und Kontrolle der Sendungen) sowie den überbetrieblichen Sendungsfluss samt der dahinter liegenden Transportlogistik beschreiben.
| | x | |
die fachgerechte Verpackung von Sendungen sowie die branchenüblichen Sendungsbe- und -kennzeichnungen (Barcodes, Kennzeichnungssymbole, Normen) inklusive zugehöriger Fachausdrücke prüfen und Kunden/Kundinnen darüber beraten.
| x | x | |
die Abläufe der Sendungsverarbeitung entlang der gesamten Prozesskette be- schreiben.
| x | | |
die grundlegenden zoll- und außenhandelsrechtlichen Bestimmungen darstellen.
| | | x |
die Sendungsdeklaration für die Beförderung und Verteilung im und ins In- und Ausland (insb. Sonderbehandlungen, Versanddokumente, Zoll und Gefahrgut) erläutern.
| | x | x |
das Prozedere der betriebsspezifischen Sendungsannahme und -übernahme vom Kunden/Kundinnen, des Umgangs mit den unterschiedlichen Sendungstypen sowie erforderlicher Versanddokumente erläutern.
| x | | |
dokumentationspflichtige Sendungen unter Einhaltung aller betriebsspezifischen Prozesse digital bearbeiten.
| | x | |
Maßnahmen beim Feststellen von Mängeln und Schäden an Sendungen und Verpackungen unter Berücksichtigung betriebsspezifischer Sicherheitsvorschriften wie Meldungen an zuständige Stellen, Retournierung, Entsorgung ergreifen.
| | x | |
die Anforderungen an nationale Adressmerkmalen und geographischen Zuordnungen (zB Postleitzahlen) erläutern.
| x | | |
Maßnahmen bei Problemen an Sendungen (zB fehlende oder unleserliche Adressen) ergreifen (identifizieren und ergänzen von Adressen).
| x | | |
alle erfassten Daten im Zuge einer elektronischen Sendungsverfolgung erläutern.
| | x | |
beim Anbieten von Zusatz- und Serviceleistungen mitwirken.
| | | x |
das Verhalten bei Überfällen und bedrohlichen Situationen beschreiben und im Anlassfall entsprechende Maßnahmen einleiten oder entsprechender Sicherheitseinrichtungen bedienen.
| x | | |
die Bedeutung eines gepflegten Erscheinungsbildes eines Brief- und Paketlogistikers/einer Brief- und Paketlogistikerin beachten.
| x | | |
bei der Planung des Personaleinsatzes und der Dienstplangestaltung mitarbeiten.
| | | x |
beim Beschwerdemanagement mitwirken und Beschwerden in schriftlicher und mündlicher Form unter Beachtung der betriebsüblichen Behandlung bearbeiten.
| | | x |
5. Kompetenzbereich: Logistik |
5.1 Einrichtungen und Arbeitsmittel |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
5.1.15 Punkt eins Punkt eins Transportbehältnisse und Förderhilfsmittel von Sendungen wie Behälter und Übergebinde (Container, Paletten, Rollbehälter) auswählen.
| x | | |
5.1.25 Punkt eins Punkt 2 betriebsspezifische Transporthilfsmittel, für die keine spezielle Ausbildung erforderlich ist (zB Niederflurhubwagen, Rollcontainer), unter Berücksichtigung zugehöriger Sicherheitsvorschriften anwenden.
| | x | |
5.1.35 Punkt eins Punkt 3 sortier- und fördertechnische Einrichtungen sowie die dazugehörigen Sicherheitsvorschriften erläutern.
| x | | |
5.1.45 Punkt eins Punkt 4 Flurförderzeuge und Hubstapler unter Berücksichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren bedienen.
| | | x |
5.2 Prozesse |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
5.2.15 Punkt 2 Punkt eins das effiziente und sichere (Transport- und Ladungssicherung) Verladen von Sendungen für unterschiedliche Transportmittel (zB LKW, Kraftfahrzeug) beschreiben.
| | x | |
die für die Sortierung von Sendungen notwendigen Arbeitsmittel (zB Sortier- plätze) beschreiben.
| x | | |
bei der Koordinierung von Sortierprozessen in der Handsortierung unter Berücksichtigung der Abgangszeiten mitwirken.
| | x | |
unterscheiden, welche gefährlicher Güter im Versand bearbeitet werden dürfen.
| x | | |
die Prozesse in einem Umschlaglager (zB Rückstandsbearbeitung) erläutern.
| | x | |
| | | |
6. Kompetenzbereich: Sendungen und Sortierung |
6.1 Sendungen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
6.1.16 Punkt eins Punkt eins Sendungen im Businesskundenbereich annehmen, Sendungen auf die Einhaltung der betriebsspezifischen Beförderungsbestimmungen (insb. Identifizieren des Sendungstyps, Abgleichen der Etikettierung) kontrollieren und Mengen- und Zustandskontrollen unter Einschluss anfallender Dokumentationen (insb. Fotos) durchführen.
| | | x |
6.1.26 Punkt eins Punkt 2 die betriebsspezifischen Sicherheitskonzepte für Logistikzentren (zB Zutrittskontrollen, Alarmanlagen) erläutern.
| | | x |
6.1.36 Punkt eins Punkt 3 die fachgerechte Verpackung von speziellen Sendungen (zB für Flüssigkeiten, zerbrechliches Gut, Gefahrgut) erläutern.
| | x | |
6.1.46 Punkt eins Punkt 4 die Abwicklung von Drittlands-Importsendungen (Importprozess, Avisoprozess inklusive Produktpiraterie und Arzneimittel, Datenerfassung und -nacherfassung, Rücksendung) sowie darüber hinausgehende Spezialprozesse, ab dem Zeitpunkt der physischen Ankunft bis zur Übergabe an die Inlandsverteilung oder dem Wiederaustritt aus Österreich, beschreiben sowie Versanddokumente für den Transport vom und ins Drittland kontrollieren und bearbeiten.
| | | x |
6.2 Sortierung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
6.2.16 Punkt 2 Punkt eins Sendungen (zB Produkte, Prioritätenformate) zur manuellen oder maschinellen Weiterverarbeitung anhand definierter Kriterien (zB Prioritäten, Formate, Adressen) vorbereiten und nicht maschinell sortierbare Sendungen verarbeiten.
| | x | x |
sortier- und fördertechnische Einrichtungen unter Berücksichtigung der dazugehörigen Sicherheitsvorschriften bedienen sowie Sendungen zur maschinellen Sortierung zuführen.
| | | x |
Fehler und Störungen an sortier- und fördertechnischen Einrichtungen erkennen und einfache Ablaufstörungen beheben oder weitere Maßnahmen einleiten.
| | | x |
die Möglichkeiten automatischer Sortieranlagen (zB Umgang mit unterschiedlichen Formaten oder unleserlicher Adressierung) beschreiben.
| | | x |
7. Kompetenzbereich: Logistikzentrum und Transport |
7.1 Transportvorbereitung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins die unterschiedlichen Lagerarten wie Blocklager, Regallager und Bodenlager und deren jeweiliges Anwendungsgebiet beschreiben.
| | x | |
7.1.27 Punkt eins Punkt 2 die betrieblichen Lager- und Umschlagsorganisation unter Berücksichtigung von Sendungen mit spezieller Handhabung (u.a. Gefahrgut, temperaturempfindlicher Güter, Lebensmittel) erläutern.
| | | x |
7.1.37 Punkt eins Punkt 3 Vorschläge zur Optimierung von Logistikprozessen machen.
| | | x |
7.1.47 Punkt eins Punkt 4 die Vorschriften und Verhaltensweisen und einschlägigen Sicherheitsbestimmun- gen im Lagermanagement beachten und einhalten.
| x | | |
7.1.57 Punkt eins Punkt 5 Sendungen für den Transport zusammenstellen und dabei versand- und transport- gerechte Einheiten vorbereiten.
| x | x | |
7.1.67 Punkt eins Punkt 6 die technischen Anforderungen an Arbeitsmittel und Ausstattungen von Lagern erläutern.
| x | x | |
7.1.77 Punkt eins Punkt 7 die betriebs- und produktspezifischen Lagerungsvorschriften anwenden.
| | | x |
7.1.87 Punkt eins Punkt 8 Sendungen unter Beachtung spezifischer Eigenschaften wie zB Liefertermine lagern.
| | | x |
| | | |
6. Kompetenzbereich: Sendungen und Sortierung |
6.1 Sendungen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
6.1.16 Punkt eins Punkt eins Sendungen im Privatkunden- und Businesskundenbereich annehmen, Sendungen auf die Einhaltung der betriebsspezifischen Beförderungsbestimmungen (u.a. Identifizieren des Sendungstyps) kontrollieren und Mengen- und Zustandskontrollen unter Einschluss anfallender Dokumentationen (insb. Fotos) durchführen.
| | | x |
6.1.26 Punkt eins Punkt 2 in Zusammenhang mit dem betriebsspezifischen Sortiment stehende Serviceleistungen wie Zustellung, Umleitung, Abstellung, Nachsendung umsetzen.
| x | | |
6.1.36 Punkt eins Punkt 3 die betriebsspezifischen Sicherheitskonzepte (inklusive Maßnahmen zur Verhinderung von Betrug) für die Distribution (zB Betrug bei der Zustellung, Lagerung über Nacht, Identifikation von Betrugsmustern) erläutern.
| | x | |
6.1.46 Punkt eins Punkt 4 zur Erhöhung der Sendungssicherheit in der Zustellung Sicherheitsvorfälle erkennen (zB durch Analyse von Auffälligkeiten anhand von Reports), und basierend auf Vorgaben zu Sicherheitsstandards, Maßnahmen ergreifen.
| | | x |
6.2 Sortierung und Verteilung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
6.2.16 Punkt 2 Punkt eins Sendungen für die Zustellung zusammenstellen, nach logistischen Gesichtspunkten (zB Fahrtroute, Gangfolge, Priorität, Menge) sortieren sowie versand- und transportgerechte Einheiten vorbereiten.
| | x | |
das effiziente und sichere (Transport- und Ladungssicherung) Verladen von Sendungen für unterschiedliche Transportmittel (zB LKW, Kraftfahrzeug) berücksichtigen.
| | x | |
7. Kompetenzbereich: Zustellung und Umgang mit Spezialsendungen |
7.1 Zustellung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins die Besonderheiten einzelner Zustellgebiete hinsichtlich insb. örtlicher Begebenheiten, Öffnungszeiten, Kundenkreise und interner Depots und deren Einfluss auf die Zustellung beschreiben.
| x | | |
7.1.27 Punkt eins Punkt 2 die Organisation der Zustellung basierend auf der effizienten Einteilung von Touren nach verschiedenen Kriterien (zB Materialkategorie, Empfänger, Transportmittel, Destination, Zeitfenster, Wirtschaftlichkeit) erläutern und beim Optimieren und Planen von Zustellgebieten unter Anwendung digitaler Hilfsmittel mitwirken.
| | x | x |
7.1.37 Punkt eins Punkt 3 die erforderlichen verkehrsrechtlichen Vorschriften für das Führen von motorisierten Zustellfahrzeugen sowie das richtige Verhalten bei Verkehrsunfällen, sonstigen Zwischenfällen und außergewöhnlichen Situationen beachten und einhalten.
| x | x | x |
7.1.47 Punkt eins Punkt 4 Zustellfahrzeuge unter Berücksichtigung der erforderlichen verkehrsrechtlichen Vorschriften und einer verkehrssicheren, wirtschaftlichen, umweltbewussten und rücksichtsvollen Fahrweise führen.
| | x | x |
7.1.57 Punkt eins Punkt 5 Schäden an den Zustellfahrzeugen erkennen, beurteilen und bei Bedarf weitere Maßnahmen einleiten.
| | x | |
7.1.67 Punkt eins Punkt 6 betriebsspezifische Zustelllösungen samt zugehöriger Prozesse beschreiben.
| x | | |
7.1.77 Punkt eins Punkt 7 betriebsspezifische Zustelllösungen (zB Abholstationen und Aufgabeeinrichtungen) unter Beachtung betriebsspezifischer Richtlinien bedienen.
| | x | |
7.1.87 Punkt eins Punkt 8 unterschiedliche Prozesse der Zustellung abhängig von den spezifischen Sendungseigenschaften erläutern.
| x | | |
7.1.97 Punkt eins Punkt 9 bei der Zustellung des betriebsspezifischen Sortiments inklusive Durchführen administrativer Arbeiten in Zusammenhang mit der Zustellung von Sendungen mitwirken.
| x | x | x |
7.2 Umgang mit Spezialsendungen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. |
7.2.17 Punkt 2 Punkt eins mit zahlungspflichtigen Sendungen sowie den übernommenen Geldern (niedrige Geldbeträge) verantwortungsvoll und sicher umgehen und diese täglich abrechnen.
| | x | |
mit Barbeträgen im Zuge der Geldzustellung verantwortungsvoll und sicher umgehen.
| | | x |
Vorausverfügungen (zB Vollmachten, Nachsendungen, Post- und Urlaubsfächer, Abstellgenehmigungen, Ortsabwesenheit) bearbeiten und die entsprechenden betrieblichen Prozessabläufe und deren Umsetzung beschreiben.
| x | | |
Retoursendungen bearbeiten und die entsprechenden betrieblichen Prozessabläufe und deren Umsetzung beschreiben.
| x | | |
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