BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 25. Juni 2025

Teil römisch drei

96. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs

96. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Timor-Leste am 30. Mai 2025 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 51 aus 2002,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 130 aus 2013,) hinterlegt.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge haben die Niederlande am 23. Juli 2014 die Anwendung des Übereinkommens auf Aruba erstreckt.

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