Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 30. April 2025 | Teil römisch drei |
60. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt |
Laut Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Slowenien seinen bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 164 aus 2014,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 35 aus 2025,) gemäß Artikel 78, Absatz 2, erklärten Vorbehalt1, welcher bereits für einen Zeitraum von fünf Jahren, vom 1. Juni 2020 an gerechnet, erneuert wurde, mit Wirkung ab 1. Juni 2025 für weitere fünf Jahre erneuert.
Stocker
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 54/2015 durch Verweis auf die Website des Europarats und einsehbar unter http://conventions.coe.int/ [SEV Nr. 210].