BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 30. April 2025

Teil römisch drei

60. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

60. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Laut Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Slowenien seinen bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 164 aus 2014,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 35 aus 2025,) gemäß Artikel 78, Absatz 2, erklärten Vorbehalt1, welcher bereits für einen Zeitraum von fünf Jahren, vom 1. Juni 2020 an gerechnet, erneuert wurde, mit Wirkung ab 1. Juni 2025 für weitere fünf Jahre erneuert.

Stocker

1  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 54/2015 durch Verweis auf die Website des Europarats und einsehbar unter http://conventions.coe.int/ [SEV Nr. 210].