Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 7. Jänner 2025 | Teil römisch drei |
4. Beitrittsprotokoll zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 26 Regierungsvorlage 436 Ausschussbericht 519 Sitzung 68. Bundesrat:, Ausschussbericht 10148 Sitzung 891.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Beitrittsprotokoll in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Beitrittsprotokoll in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Notifikation Österreichs gemäß Artikel 27, des Beitrittsprotokolls wurde am 14. Mai 2019 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Beitrittsprotokoll gemäß seinem Artikel 27, Absatz 3, mit 1. November 2024 in Kraft getreten.
Das Beitrittsprotokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 356 vom 24.12.2016 Seite 3, veröffentlicht.
Nehammer