BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 7. Jänner 2025

Teil III

4. Beitrittsprotokoll zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors

(NR: GP XXVI RV 436 AB 519 S. 68. BR: AB 10148 S. 891.)

4.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Beitrittsprotokoll zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors

[Beitrittsprotokoll in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Beitrittsprotokoll in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Notifikation Österreichs gemäß Artikel 27, des Beitrittsprotokolls wurde am 14. Mai 2019 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Beitrittsprotokoll gemäß seinem Artikel 27, Absatz 3, mit 1. November 2024 in Kraft getreten.

Das Beitrittsprotokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 356 vom 24.12.2016 Sitzung 3, veröffentlicht.

Nehammer