BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 3. Jänner 2025

Teil römisch drei

3. Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 26 Regierungsvorlage 441 Ausschussbericht 518 Sitzung 68. Bundesrat:, Ausschussbericht 10147 Sitzung 891.)

3.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits

[Übereinkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Übereinkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Notifikation Österreichs gemäß Artikel 330, des Übereinkommens wurde am 14. Mai 2019 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Übereinkommen gemäß seinem Artikel 330, Absatz 2, mit 1. November 2024 in Kraft getreten.

Das Übereinkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 354 vom 21.12.2012 Seite 3, veröffentlicht.

Der Beschluss Nr. 1 aus 2020, des Handelsausschusses vom 19. November 2020 zur Änderung des Anhangs römisch dreizehn Anlage 1 des Handelsübereinkommens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 61 vom 22.2.2021 Seite 27, veröffentlicht.

Nehammer