BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 11. Februar 2025

Teil römisch drei

26. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung der Beschusszeichen für Handfeuerwaffen

26. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung der Beschusszeichen für Handfeuerwaffen

Laut Mitteilung der belgischen Regierung sind Portugal und Serbien dem Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschusszeichen für Handfeuerwaffen (BGB1. Nr. 269 aus 1971,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGB1. römisch drei Nr. 135 aus 2015,) mit Wirkung vom 4. Dezember 2024 beigetreten.

Edtstadler