Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 11. Februar 2025 | Teil römisch drei |
26. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung der Beschusszeichen für Handfeuerwaffen |
Laut Mitteilung der belgischen Regierung sind Portugal und Serbien dem Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschusszeichen für Handfeuerwaffen (BGB1. Nr. 269 aus 1971,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGB1. römisch drei Nr. 135 aus 2015,) mit Wirkung vom 4. Dezember 2024 beigetreten.
Edtstadler