BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 15. Dezember 2025

Teil römisch drei

214. Kundmachung:

Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern

214. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die Tschechische Republik ihren Vorbehalt hinsichtlich Artikel 7, Absatz 11, des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern Bundesgesetzblatt Nr. 314 aus 1980,, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 112 aus 2022,) mit Wirkung ab 9. Dezember 2025 für weitere fünf Jahre erneuert.

Stocker

1  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 210/2000 idF BGBl. III Nr. 200/2020.