BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 15. Dezember 2025

Teil römisch drei

212. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

212. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Laut Mitteilung des Generaldirektors der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) hat Bahrain am 1. Oktober 2025 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 34 aus 2007,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 125 aus 2025,) hinterlegt.

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