BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 15. Dezember 2025

Teil römisch drei

211. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

211. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 155 aus 2008, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 105 aus 2016,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 204 aus 2024,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde zum Übereinkommen:

Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum Fakultativprotokoll:

Eritrea

6. Jänner 2025

 

Libanon

5. Juni 2025

5. Juni 2025

Österreich hat gegen den Vorbehalt1 Bhutans zum Übereinkommen am 7. März 2025 einen Einspruch erhoben.2

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Singapur am 3. Dezember 2025 den anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde angebrachten Vorbehalt zu Artikel 25, lit. e3 des Übereinkommens zurückgenommen.

Stocker

1  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 204/2024 durch Verweis auf die Website der Vereinten Nationen und einsehbar unter http://treaties.un.org/ [CHAPTER IV.15].

2  Der Einspruch ist in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.15].

3  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 280/2013 durch Verweis auf die Website der Vereinten Nationen und einsehbar unter http://treaties.un.org/ [CHAPTER IV.15].