Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 10. Dezember 2025 | Teil römisch drei |
199. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, samt Protokollen römisch eins, römisch zwei und römisch drei |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Trinidad und Tobago am 29. Juli 2024 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können Bundesgesetzblatt Nr. 464 aus 1983,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 176 aus 2023,), hinterlegt und dabei notifiziert, durch die Protokolle römisch eins und römisch drei des Übereinkommens gebunden zu sein.
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