BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 10. Dezember 2025

Teil römisch drei

199. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, samt Protokollen römisch eins, römisch zwei und römisch drei

199. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, samt Protokollen römisch eins, römisch zwei und römisch drei

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Trinidad und Tobago am 29. Juli 2024 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können Bundesgesetzblatt Nr. 464 aus 1983,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 176 aus 2023,), hinterlegt und dabei notifiziert, durch die Protokolle römisch eins und römisch drei des Übereinkommens gebunden zu sein.

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