Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 1. Dezember 2025 | Teil römisch drei |
188. Kundmachung: | Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken |
Laut Mitteilung des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) hat die Islamische Republik Iran am 10. November 2025 ihre Beitrittsurkunde zum Wiener Übereinkommen über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 178 aus 1999,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 131 aus 2025,) hinterlegt.
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