BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 1. Dezember 2025

Teil römisch drei

188. Kundmachung:

Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken

188. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken

Laut Mitteilung des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) hat die Islamische Republik Iran am 10. November 2025 ihre Beitrittsurkunde zum Wiener Übereinkommen über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 178 aus 1999,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 131 aus 2025,) hinterlegt.

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