BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 18. November 2025

Teil römisch drei

182. Kundmachung:

Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

182. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

Laut Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die Russische Föderation am 30. Oktober 2025 das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe in der Fassung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 2 Bundesgesetzblatt Nr. 74 aus 1989, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 198 aus 2002, und Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 199 aus 2002,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 304 aus 2013,) gekündigt.

Die Kündigung wird mit 1. November 2026 wirksam.

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