Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 18. November 2025 | Teil römisch drei |
177. Kundmachung: | Geltungsbereich des WIPO-Vertrags über Darbietungen und Tonträger (WPPT) Genf (1996) |
Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat am 31. März 2025 gegenüber dem Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) nachstehende Erklärung zum WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT) Genf (1996) Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 28 aus 2010,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 23 aus 2025,) abgegeben:
„Gemäß Artikel 3, Absatz 3, wird das Vereinigte Königreich das Merkmal der Festlegung nicht anwenden. Diese Erklärung wird in Bezug auf das Vereinigte Königreich und die Gebiete Isle of Man und Gibraltar abgegeben.“
Die Erklärung wurde ab 1. Juli 2025 wirksam.
Stocker