Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 30. Oktober 2025 | Teil römisch drei |
174. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen |
Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen Bundesgesetzblatt Nr. 186 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 167 aus 2024,) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: | |
Kirgisistan | 17. September 2025 | |
Usbekistan1 | 14. April 2025 | |
Stocker
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer Sprache auf der Website der Internationalen Atomenergie-Organisation unter http://www.iaea.org/resources/treaties/treaties-under-IAEA-auspices abrufbar.