BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 30. Oktober 2025

Teil römisch drei

172. Kundmachung:

Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen

172. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Kirgisistan am 20. September 2025 seine Beitrittsurkunde zum Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen Bundesgesetzblatt Nr. 885 aus 1995,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 114 aus 2024,) hinterlegt.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge haben die Seychellen am 19. September 2025 eine Erklärung nach Artikel 287, Absatz eins, des Übereinkommens abgegeben.1

Stocker

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXI.6].