BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 8. Jänner 2025

Teil römisch drei

16. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen

16. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Litauen am 19. Dezember 2024 den bei Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde angebrachten Vorbehalt zu Artikel 321, des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 154 aus 1997,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 191 aus 2023,) zurückgenommen.

Edtstadler

1  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 88/2006.