BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 8. Jänner 2025

Teil römisch drei

15. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität

15. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität

Nach Mitteilungen der Generalsekretärin des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über Computerkriminalität Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 140 aus 2012,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 95 aus 2024,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Côte d'Ivoire1

29. Juli 2024

Ecuador1

12. Dezember 2024

Ferner haben die Niederlande1 am 27. Juni 2024 gegenüber der Generalsekretärin des Europarats die Erstreckung der Anwendbarkeit des Übereinkommens auf Curaçao mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2024 erklärt und dabei eine Erklärung zu Artikel 24, Absatz 7,, Artikel 27, Absatz 2 und Artikel 35, des Übereinkommens abgegeben.

Edtstadler

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 185]. Gleiches gilt für die gemäß Übereinkommen namhaft gemachten Behörden oder Kontaktstellen.