Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 8. Jänner 2025 | Teil römisch drei |
15. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität |
Nach Mitteilungen der Generalsekretärin des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über Computerkriminalität Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 140 aus 2012,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 95 aus 2024,) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: | |
Côte d'Ivoire1 | 29. Juli 2024 | |
Ecuador1 | 12. Dezember 2024 | |
Ferner haben die Niederlande1 am 27. Juni 2024 gegenüber der Generalsekretärin des Europarats die Erstreckung der Anwendbarkeit des Übereinkommens auf Curaçao mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2024 erklärt und dabei eine Erklärung zu Artikel 24, Absatz 7,, Artikel 27, Absatz 2 und Artikel 35, des Übereinkommens abgegeben.
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 185]. Gleiches gilt für die gemäß Übereinkommen namhaft gemachten Behörden oder Kontaktstellen.