Jahrgang 2025 | Ausgegeben am 17. September 2025 | Teil römisch drei |
137. Kundmachung: | Geltungsbereich der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Norwegen am 10. September 2025 eine Erklärung zu Artikel 2, Absatz 2 und Artikel 3, Absatz eins, der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 216 aus 2001,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 119 aus 2024,) abgegeben.1
Stocker
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 148].